Dann müßtest du das diversen Städten mitteilen, hier als Beispiel Köln:
In München wird man auch darum gebeten Teil II mitzubringen.....
Logische Schlußfolgerung meinerseits, es gibt Dinge, die dort eingetragen werden können/müssen. Meist habe ich den Verweis auf Motorumbauten gefunden.
Und den stärkeren Motor aus einem Lux oder LR in einen Standard einbauen ist irgendwo Tuning aber auf jedenfall eine technische Änderung und bedarf dann eben einer Eintragung in Zul. Besch. Teil II.
Für Räder und diverse Anbauteile ist das wohl nicht mehr der Fall weil sich da inzwischen ja viel geändert hat in fast 30 Jahren. Aber das auch technische Änderungen nicht eingetragen werden müssen stimmt so ja scheinbar auch nicht?
ZitatIn manchen Fällen wird auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) angepasst, falls die Änderungen grundlegender Natur sind (z.B. Motorumbau).
Greetz
Cap