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Funktioniert nicht.
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Lass dir von einem alten IT‘ler sagen: Besser ein Backup zu viel als eines zu wenig.
Ne das stimmt nicht. Also es ist richtig das im Navi auch Schilder hinterlegt sind, aber das was im IPK angezeigt wird ist das was das Auto erkennt oder im Falle vom MG4 mit alter Software eher glaubt zu erkennen 😉. Welche die aktuellste Version für deinen MG4 ist hängt von der SWI Version ab. Ich denke aber für deinen gibt's definitiv was neueres als R29 aber keine Ahnung welche das jetzt genau ist.. Meiner wurde von R46 auf R67 geupdated und der Unterschied ist riesig (im positiven Sinne)
Bei den neueren Softwareversionen werden doch Geschwindigkeitsbeschränkungen vom Navi in die Verkehrsschildererkennung übernommen. Darüber gab es hier schon einen längere Diskussion, weil die Geschwindigkeitsdaten aus der Navikarte im Zweifel veraltet sind. Ich kenne hier in der näheren Umgebung mindestens drei Stellen, an denen die Angabe im Navi falsch ist.
Warum das? Durch die Veringerung des SoH reduziert sich doch lediglich die Reichweite.
Bei meinem Luxury also von rund 430 km auf rund 300 km bei 70% SoH.
Bis etwa 10 % SoH dürfte sich das Auto fahren, als sei der Akku neu.
Ich korrigiere:
Dann liegt die Gewährleistungspflicht in Zukunft beim Händler UND BEIM HERSTELLER!
Und Du als Kunde kannst Dir aussuchen welchen der beiden Du in die Pflicht nimmst oder kannst direkt auch gleich alle beide in die Pflicht nehmen. BGB!
Nein Gewährleistungspflichtig ist nur der Verkäufer. § 433 BGB, dazu die Beweislastumkehr, 477 BGB.
MG gewährt dann nur noch Garantie.
Der Unterschied ist folgender, Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht, da kann der Verkäufer keine Bedingungen stellen. Garantie ist eine freiwillig Leistung, die der Garantiegeber an Bedingungen knüpfen kann.
Ich habe auch welche von AirClim für vorne mit ABE und zum Einkleben mit doppelseitigem Klebeband.
Die hinteren sind auch von AirClim auch zum Einkleben aber ohne ABE.
Komisch mit unserem Womo war ich schon x-Mal zum TÜV, der hat auch Windabweiser von AirClim, die ABE wollte dabei noch nie jemand sehen.
Das sehe ich genau so wie Romeo. Ich glaube nicht, das die heutigen Autos noch jemals ein „H“ aufs Nummernschild bekommen. Viel zu viel Elektronik.
Eine 11kW Wallbox muss nicht abschaltbar sein... nur die mit 22kW (und das braucht man eigentlich auch nicht - und die meisten können eh nicht > 11kW).
Ähhh in Deutschland!!!
Das stimmt so nicht.
Verbraucher sind steuerungspflichtig, wenn
Wenn es bei der Sauna auch eine 3-phasige Steckdose gibt, dann kann man über eine mobile Wallbox das Fahrzeug laden. Die müsste allerdings auch steuerbar sein, aber wer merkt schon eine mobile Wallbox.
Was spricht aber gegen die Steuerbarkeit, schließlich reduziert sich dann evtl. das Netzentgelt?
Die Windabweiser werden oben innen in den Fensterrahmen mit Klebestreifen befestigt und können rückstandslos wieder abgenommen werden. Ich sehe überhaupt keinen Grund deshalb einen möglichen Garantieanspruch zu verweigern.
Achte aber darauf, das du Windabweiser mit ABE bestellst, sonst könnte es Probleme bei der HU geben.