Beiträge von row-dy

    Oh, sorry.

    ich hatte Ismart in Erinnerung


    Es gibt doch überhaupt keinen Grund außerhalb des Fahrzeuges eine Ladegrenze zu setzen.

    Wenn die im Auto gesetzte Ladegrenze erreicht ist, dann beginnt der MG mit der Ausgleichsladung, das hat bisher immer sehr lange gedauert und es werden sehr geringe Leistungen abgerufen. Ob kontinuierlich geladen wurde oder während des Ladens Pausen gemacht wurden spielte bisher keine Rolle.

    Der Hotspot hat eine Datenvolumen von 1 GB/Monat und ist in den ersten drei Jahren im Kaufpreis des Autos enthalten. Wie teuer eine Verlängerung ist, ist noch nicht klar.

    Nicht jeder hat ein Smartphone mit großen Datenvolumen. Ich hatte im Grunde keine Verwendung für ein Smartphone und habe erst ein Smartphone seit Corona für die WarnAPP und den Impfnachweis. Jetzt allerdings auch für LadeAPP‘s.

    In Frankreich ist der Strompreis politisch gedeckelt. Deshalb hat das staatliche Energieunternehmen bereits etwa 65 Milliarden Euro Schulden.


    Bei Tibber habe ich im Dezember für 510 kWh Strom knapp 140 € brutto bezahlt, das sind gut 0,27 € kWh. Dafür war der Strom im Juni extrem teuer 0,59 kWh kosteten brutto 9,92 € davon entfielen 0,12 € auf den reinen Strompreis.

    Wo ist draußen, meinst an einer anderen Wallbox. An einer 22kW Walbox kann der Standard gut 5 kW laden.

    "Günstiger", wie in der Werbung wird´s meist nicht, bzw. nur, wenn man in den hoffnungslos überteuerten Tarifen des örtlichen Versorgers ist.

    Niemand ist gezwungen „in den hoffnungslos überteuerten Tarifen des örtlichen Versorgers“ zu sein. Ich bin zu Tibber gewechselt. Dank der PV-Zentrale über die ich steuern kann bis zu welchem Preis und bis zu welchem Füllgrad Strom in die Hausbatterie und/oder das Auto geladen wird, haben sich meine Stromkosten in etwa halbiert.

    Es geht aber auch darum bei Großverbrauchern (z.B. Wallboxen, Wärmepumpen) den Verbrauch drosseln zu können, wenn eine Netzüberlastung droht. Die Drosselung ist grundsätzlich auf 4,2 kW je Gerät beschränkt. Im Gegenzug darf ein Netzbetreiber den Anschluss von steuerbaren Geräten nicht mehr versagen oder verzögern. Außerdem muss jede Drosselung veröffentlicht werden und der Netzbetreiber ist Verpflichtet das Netz zügig zu ertüchtigen. Damit soll eine schnelle Einführung von Wallboxen und Wärmepumpen ermöglicht werden ohne das Netz zu überlasten.

    Jetzt muss ich mal prüfen ob meine Heidelberg Energy Control Amperfied aus 2023 schon dimmbar ist. Falls nicht, im Fall der Fälle, Arschl. Karte gezogen.

    Das muss ja jetzt noch nichts heißen, aber ist trotzdem mal wieder typisch für unsere Verordnungs Terroristen.

    Nein musst du nicht, „Altanlagen“, die vor dem 1.1.2024 installiert wurden sind von der Regelung ausgeschlossen

    Dann bleibt zu hoffen, daß ein Smartmeter bei Dir auch funktioniert ;)

    Hier bei uns im Ort ist das EVU bei 2 Leuten unverrichteter Dinge wieder abgezogen.

    Grund: Kein Mobilfunkempfang am Einbauort ( wir leben halt in Deutschland im Jahre 2025 ). Bei größeren Änderungen an der Anlage verpflichtende Zählerschränke (Faradayscher Käfig ! ) vergrößern das Problem eher noch...

    Warum, wir haben seit 2023 einen Ganzmetall Zählerschrank im Keller. Der Smartmeter ist per Kabel mit einer Antenne verbunden die außen am Zählerschrank aufgeklebt wurde. Außerdem ist Mobilfunk nicht unbedingt erforderlich. Über die Breitband Powerline Technologie ist eine Übertragung über das Stromnetz möglich. Da muss sich das EVU nur richtig Aufstellen.

    Nein auch für ein 11 kW Wallbox braucht man ein intelligentes Messsystem (Smartmeter) damit der Netzbetreiber bei Bedarf die Leistung der Wallbox drosseln kann.

    Wie es sich mit einem Netznutzungsvertrag verhält weiss ich nicht, nach dem Einbau eines Smartmeters bei uns mussten wir keinen neuen Netznutzungsvertrag abschließen.