Ich denke vor Gericht hätten diese Raubritter keine guten Karten. Denn man wird als Vertragspartner unangemessen benachteiligt. Ich würde argumentieren, das Schild ist mit dem kleingedruckten AGB‘s zu vergleichen, denn man erfährt den Inhalt erst, wenn man auf dem Parkplatz ist, also nach Vertragsabschluss.
Evtl. könnte man auch mit einseitiger nachträglicher Vertragsänderung argumentieren.