Wann hast du das Auto den gekauft?
Man muss dir ein mangelfreies Auto übergeben, dafür hat der Verkäufer bei einem Neuwagen zwei Jahre Gewähr zu leisten.. Bei einem Gebrauchtwagen kann die Frist auf ein Jahr verkürzt werden.
In jedem Fall gilt in den ersten 12 Monaten die Beweislastumkehr, das heißt der Verkäufer muss Beweisen, das der Mangel nicht schon bei der Übergabe (Gefahrenübergang) bestand.
Im Zweifel muss der Verkäufer auch das Auswuchten der Reifen bezahlen.