Beiträge von row-dy

    GottseiDank fahren wir normal, haben den Tempomat noch nie genutzt, noch nichteinmal ausprobiert. :D

    Warum Gott sei Dank?

    Der Tempomat im Lux MJ 22 funktioniert ganz hervorragend.

    Ich fahre fast nur noch mit Tempomat, der hält sauber die eingestellte Geschwindigkeit und den Abstand zu Vorausfahrenden. Gerade bei Geschwindigkeitsbeschränkungen kommt man nicht in Versuchung zu schnell zu sein.

    Hier geht es m.E. um den Vertragspartner für den Käufer des Fahrzeugs... und das ist schon der jeweilige Händler.


    Ich bin auch mal gespannt, was dabei rauskommt.

    Es dürfte ja eigentlich nur eine Fleißarbeit sein, "uns" die Daten (die nie einer anschauen wird) nachträglich zukommen zu lassen?!

    Dann schau mal in deinen Vertrag, in meinem steht „SAIC Motor Deutschland GmbH“ als Verkäufer. Wie das bei Tageszulassungen, also im Prinzip bei Gebrauchtwagen ist, weiß ich allerdings nicht.

    Im Beitrag wird aber nicht unterschieden ob es sich um Neu- oder Gebrauchtwagen handelt.

    Da gibt es hier schon einen längeren thread


    Es geht doch gar nicht um Raubkopien, es geht um Open-source software (OSS) die jeder frei benutzen und weitergeben darf. Dabei sind allerdings die Lizenzrechte rechtlich korrekt weiterzugeben. Das soll im Falle des MG4 nicht korrekt geschehen sein. Allerdings scheint mir der Beitrag nicht wirklich gut recherchiert.

    Völlig unabhängig davon, ob die Software eines Fahrzeuges über OTA upgedatet werden kann oder nicht, lässt sich jede Software hacken, sobald sie, auf welchem Weg auch immer, erreichbar ist, man muss nur die Schwachstellen kennen oder finden.

    Nicht der Sorce Code muss im dem Büchlein stehen, sondern die Angabe der Lizenzen.

    In welcher Form das Geschehen muss kannst du am Beispiel von OpenStreetMap hier

    Urheberrecht und Lizenz
    OpenStreetMap ist eine Karte der Welt, erstellt von Menschen wie dir und frei verwendbar unter einer offenen Lizenz.
    www.openstreetmap.org

    nachlesen

    Hauptsache die Mängel sind rechtzeitig angezeigt. Ganz unabhängig davon was in den Garantiebedingungen steht, hat der Verkäufer eine zweijährige Gewährleistungspflicht für Mängel die beim Gefahrenübergang, also bei Übergabe des Fahrzeuges, bestanden. Wichtig ist dabei, das der Mangel vor Ablauf von zwei Jahren angezeigt wurde.

    Übernahme aus dem Kartenmaterial würde hier in der Gegend zu mehreren fehlerhaften Anzeigen führen. Im Kartenmaterial ist 70 km/h hinterlegt, obwohl an mehreren Stellen diese Beschränkungen schon seit Jahren aufgehoben sind.

    Allerdings habe ich die Verkehrszeichenerkennung lediglich als Beispiel angeführt, mir ging es vordringlich um den Zeitpunkt der Reklamation.

    Snoopywtm,


    ganz so einfach ist das nicht, ich habe z.B. neulich in Hamburg auf der A7 zwei Stunden für knapp 30 km gebraucht. So etwas kann keiner Einplanen. Da ich weiß das es am Elbtunnel immer etwas länger dauert hatte ich für die Strecke knapp eine Stunde vorgesehen.