Ich bin kein Experte, aber hier meine Rechercheergebnisse:
"Wenn die Anzahl förderrelevanter Kinder (kindergeldberechtigte Kinder unter 18 Jahren, die im Haushalt der antragstellenden Person leben) aus den Steuerbescheiden hervorgeht, ist kein weiterer Nachweis erforderlich.
Andernfalls können als Nachweis der Kindergeldnachweis der Familienkasse, der Kindergeldbescheid (inklusive Erklärung zur Aktualität) oder eine erweiterte Meldebescheinigung vom Bürgeramt eingereicht werden."BAFA-Auskunft
Zum Thema welcher Betrag im Steuerbescheid zählt ist es auf jeden Fall das zu versteuernde Jahreseinkommen.