Achte darauf, dass für die Bemessung das Haushaltseinkommen zu Grunde gelegt wird. Wenn also dein Sohn noch bei dir wohnt, werden auch die Einkünfte der Eltern geltend gemacht.
Gruß, Lars
Wie kommst Du denn auf die Idee? Das Haushaltseinkommen ist das gemeinsam steuerlich veranlagte. Dazu zählen keine Kinder oder Eltern, nur weil sie im gleichen Gebäude leben.
Falls ich da alle Informationen falsch gelesen haben sollte, zeig mir gerne die Stelle, wo das steht.