Beiträge von halve85

    In der verlinkten Anleitung ist ja nur die 7 polige Variante verzeichnet. Wenn es seitens Mg nicht für 13 polig vorgesehen ist, schaut es mit Dauerplus schlecht aus.


    [edit] Wenn der zweite Screenshot die tatsächliche Steckerbelegung zeigt wäre es natürlich perfekt :)

    hab jetzt das richtige PDF hinterlegt, interessanter Forumsfehler. Wenn ich den Text mit dem Hyperlink per Copy/Paste austausche im Edit Modus wurde der Link dahinter trotzdem nicht aktualisiert.

    Breite macht zwar einen Unterschied, aber das Design der Felge (offen oder geschlossen ist viel wichtiger). Ich hatte vorher die originalen 18 Zöller von MG mit Falken euroall season as220 pro (235 45 R18). Ich habe die Gummis mit auf die neue Felgen genommen und der Wagen verbraucht locker mal 15-20% mehr (Die Autec Felgen sind zudem deutlich leichter). Wer seine Reichweite maximieren will fährt also zum einen wenig Zoll in der Größe und geschlossene Felgen (zB sowas wie CMS C32). Reifen Breite macht natürlich auch einen Unterschied (Rollwiderstand) aber bei weitem nicht so sehr wie Felgen Größe und Offenheit.

    Optik hat beim EV leider ihren Preis - mir war das egal, aber man sollte den Effekt nicht unterschätzen.

    Wow 15-20% hätte ich nicht erwartet.... nun gut die Autec Wizard sind an Offenheit auch kaum noch zu überbieten :D (dafür argh leicht, aber das bringt dann scheinbar wirklich nichts für den Verbrauch; eventuell aber Ansprechverhalten)

    #94

    veranschaulicht erneut eine unangenehme Kehrseite von Interkäufen und der Jagd nach dem billigsten Angebot. Rechnet man die effektive Ersparnis (nach Abzug der Reisekosten usw.) mal in seinen Stundenlohn um wird sich manch einer Wunder für was er sich das antut.

    Regional kaufen ist oft am langen Ende besser und gerade bei neuen Produkten/Marken die sicherere Wahl.

    sehe jetzt erstmal kein Problem, bis auf den Stress, den man aber auch mit einem Händler vor Ort haben kann...


    Wer trägt den Aufwand für den Transport dorthin?

    Die erforderlichen Aufwendungen der Nacherfüllung trägt grundsätzlich der Verkäufer. Der Verbraucher muss deshalb nicht selbstverständlich mehrere hundert Kilometer auf eigene Kosten fahren.

    Ich sagte aber schon irgendwo hier die Tage.... Tesla macht einiges richtiger als die klassischen Hersteller ( oder die Chinesen die sich (noch) an den Klassischen orientieren) .

    Ich hab das gleiche Problem bei mir noch offen...

    KI sagt, und das passt auch mit den Verbraucherrechten überein denke ich.

    Kann sich der Händler also am Ende überlegen ob er lieber Reperatur vor Ort zahlt oder die Transportkosten trägt.
    Interessant wäre noch Ausfallzeit bei dem Transport ja länger als bei VorOrt Reparatur...


    Nacherfüllung bei einem weit entfernten Autohändler

    Der Verkäufer hat grundsätzlich das Recht, einen Mangel selbst zu prüfen und nachzubessern. Der Käufer muss ihm das Fahrzeug dafür zur Verfügung stellen. Der Ort der Nacherfüllung kann dabei durchaus beim Verkäufer liegen – auch wenn dieser weiter vom Wohnort des Käufers entfernt ist.

    Eine große Entfernung bedeutet daher nicht automatisch, dass der Käufer verlangen kann, die Reparatur bei einer Werkstatt an seinem Wohnort durchführen zu lassen.

    Entscheidend ist aber: Die Nacherfüllung muss für den Verbraucher grundsätzlich kostenfrei sein. Nach § 439 Abs. 2 BGB trägt der Verkäufer die hierfür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann der Verbraucher für erforderliche Aufwendungen außerdem grundsätzlich einen Vorschuss verlangen (§ 475 Abs. 5 BGB).

    Bei einem Fahrzeug bedeutet das beispielsweise:

    Der Händler kann verlangen, dass das Fahrzeug zur Nacherfüllung zu ihm gelangt. Er kann aber die dafür erforderlichen Transportkosten nicht ohne Weiteres auf den Verbraucher abwälzen.

    Der BGH hat ausdrücklich anerkannt, dass der Verbraucher einen Vorschuss auf erforderliche Transportkosten verlangen kann. Alternativ kann der Verkäufer beispielsweise anbieten, das Fahrzeug auf eigene Kosten abzuholen.

    Das OLG Köln hat hierzu ebenfalls festgestellt, dass der Verkäufer seiner Verpflichtung etwa dadurch nachkommen kann, dass er das Fahrzeug kostenlos abholt und nach Prüfung bzw. Reparatur wieder zurücktransportiert.

    Zusätzlich muss die Nacherfüllung bei einem Verbrauchsgüterkauf gemäß § 475 Abs. 6 BGB innerhalb angemessener Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen.

    Praktische Konsequenz

    Bei einem beispielsweise 300–500 km entfernten Händler sollte man deshalb zwei Fragen voneinander trennen:

    Wo darf der Händler nachbessern?

    Möglicherweise tatsächlich in seinem eigenen Betrieb. Die Entfernung allein verschafft dem Käufer nicht automatisch einen Anspruch auf Reparatur durch eine Werkstatt am Wohnort.

    Wer trägt den Aufwand für den Transport dorthin?

    Die erforderlichen Aufwendungen der Nacherfüllung trägt grundsätzlich der Verkäufer. Der Verbraucher muss deshalb nicht selbstverständlich mehrere hundert Kilometer auf eigene Kosten fahren.

    Das Fahrzeug wurde abgemeldet im Oktober 2025. Somit hat irgendjemand unberechtigterweise meine THG Quote für 26 eingestrichen .

    Na die prüfen in unseren Ämtern ja scheinbar super nach, wenn ein in 2025 abgemeldetes Auto für 2026 auf den alten Halter trotzdem THG Quote beantragen kann...