Er war ganz überrascht, meinte, dass könne vom Ladekabel im Kofferraum sein. Aber es kam definitiv von vorn-links oben aus Richtung Armaturenbrett.
Beiträge von timdd
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Ich hatte bei einer Probefahrt ein deutliches Klappern/Vibrieren auf der linken Seite des Armaturenbretts bei Fahrt über Kopfsteinpflaster vernehmen müssen.
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Ich bekomme mein Fahrzeug nicht vor Herbst. Da ich in Alpennähe wohne, sind Winterreifen Pflicht. Bis dahin tut sich sicherlich noch was und der Händler hat dann hoffentlich eine Lösung. Ich werde demnächst mal beim Händler nachfragen und den Wunsch nach zusätzlichen Winterreifen äußern.
War heute nochmal beim Händler und er hat mir einen Ausdruck - vermutlich aus dem Portal von MG - vorgelegt mit Produktauswahl für Winterräder. Es gibt aktuell wohl nur Leichtmetallfelgen für den Premium. Winter-Kompletträder kosten da aktuell je nach Design der Felgen mit 205/50R17 93 V Falken Eurowinter HS02 XL je 299 € bzw. 349 €, also mindestens 1.200 € für den kompletten Satz. Vermutlich sind das sogar nur die Nettopreise ...
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Wir haben auch unverbindlichen Liefertermin im Januar 2027 und sind im Oktober zwei Wochen im Urlaub. Wenn das Auto unerwartet und unangekündigt eher kommt, kann der Händler nicht erwarten, dass du es sofort abholen kannst, vor allem in der Urlaubszeit. Einfach mit ihm abstimmen. Das sollte kein Problem sein. Zumal das Auto ja dann auch noch einige Tage/Wochen beim Händler stehen muss, um es anzumelden und aufzubereiten für die Abholung.
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Nein, wir müssen nach wie vor Zählerstände melden. Also wird er nicht steuerbar sein.
Bleibt weiterhin die Frage, wie man eine mobile 11kW-Box §14 EnWG konform betreibt bzw. die Frage, ob man von der Pflicht befreit ist, bis der Netzbetreiber die technischen Voraussetzungen für eine Steuerung geschaffen hat. -
Wir haben einen elektronischen Drehstromzähler. Erfüllt dieser die Forderung nach Fernsteuerbarkeit oder muss es ein Smart-Meter sein? Was wäre das zusätzliche Gerät für den Stromkasten?
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"Mobile Wallboxen fallen unter die Regelung des § 14a EnWG, sofern sie eine Ladeleistung von mehr als 4,2 kW aufweisen und nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden." (https://www.adac.de/rund-ums-f…box-steuerung-drosselung/)
"Rechtlich entscheidet der Gesetzgeber nach der potenziellen Maximalleistung am Anschlusspunkt. Da diese Ladestation mehr als 4,2 kW aus dem Netz ziehen kann, greift die Pflicht zur Netzdienlichkeit." (https://enerda.de/blogs/ratgeb…allbox-mit-11-kw-anmelden)
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timdd Wenn die Wallbox einen Stecker hat ist Sie mobil. Wenn es eine 3phaige mit rotem Drehstromstecker ist, zieht sie nicht mehr als 3,6 pro Phase für eine 11kW Wallbox und fällt daher nicht unter die Schieflastregelung. Da unsere Autos eh nur max. 11 kW laden können sind größere Investionen nicht nötig.
Ist die Leistung pro Phase ausschlaggebend für die Regelung oder die der Dose, die ja bei 16 A dann 11 kW wäre?
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Die mobile Wallbox soll schon die "dauerhafte" Ladelösung für Zuhause sein, d.h. durch das Pendeln dann vermutlich regelmäßig dreimal pro Woche nachts das Auto wieder aufladen. Immer Stecker rein/raus geht sicherlich auf den Verschleiß des Steckers bzw. der Kontakte. Vermutlich wäre dann ein Ein-/Ausschalter die bessere Lösung zum Trennen der Dose vom Stromnetz, wenn nicht geladen wird.