Wir haben auch unverbindlichen Liefertermin im Januar 2027 und sind im Oktober zwei Wochen im Urlaub. Wenn das Auto unerwartet und unangekündigt eher kommt, kann der Händler nicht erwarten, dass du es sofort abholen kannst, vor allem in der Urlaubszeit. Einfach mit ihm abstimmen. Das sollte kein Problem sein. Zumal das Auto ja dann auch noch einige Tage/Wochen beim Händler stehen muss, um es anzumelden und aufzubereiten für die Abholung.
Beiträge von timdd
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Nein, wir müssen nach wie vor Zählerstände melden. Also wird er nicht steuerbar sein.
Bleibt weiterhin die Frage, wie man eine mobile 11kW-Box §14 EnWG konform betreibt bzw. die Frage, ob man von der Pflicht befreit ist, bis der Netzbetreiber die technischen Voraussetzungen für eine Steuerung geschaffen hat. -
Wir haben einen elektronischen Drehstromzähler. Erfüllt dieser die Forderung nach Fernsteuerbarkeit oder muss es ein Smart-Meter sein? Was wäre das zusätzliche Gerät für den Stromkasten?
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"Mobile Wallboxen fallen unter die Regelung des § 14a EnWG, sofern sie eine Ladeleistung von mehr als 4,2 kW aufweisen und nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden." (https://www.adac.de/rund-ums-f…box-steuerung-drosselung/)
"Rechtlich entscheidet der Gesetzgeber nach der potenziellen Maximalleistung am Anschlusspunkt. Da diese Ladestation mehr als 4,2 kW aus dem Netz ziehen kann, greift die Pflicht zur Netzdienlichkeit." (https://enerda.de/blogs/ratgeb…allbox-mit-11-kw-anmelden)
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timdd Wenn die Wallbox einen Stecker hat ist Sie mobil. Wenn es eine 3phaige mit rotem Drehstromstecker ist, zieht sie nicht mehr als 3,6 pro Phase für eine 11kW Wallbox und fällt daher nicht unter die Schieflastregelung. Da unsere Autos eh nur max. 11 kW laden können sind größere Investionen nicht nötig.
Ist die Leistung pro Phase ausschlaggebend für die Regelung oder die der Dose, die ja bei 16 A dann 11 kW wäre?
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Die mobile Wallbox soll schon die "dauerhafte" Ladelösung für Zuhause sein, d.h. durch das Pendeln dann vermutlich regelmäßig dreimal pro Woche nachts das Auto wieder aufladen. Immer Stecker rein/raus geht sicherlich auf den Verschleiß des Steckers bzw. der Kontakte. Vermutlich wäre dann ein Ein-/Ausschalter die bessere Lösung zum Trennen der Dose vom Stromnetz, wenn nicht geladen wird.
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Es gibt da diverse Dongles wie den OttoCast, die man an den CarPlay/AndroidAuto-USB-C-Anschluss stecken kann und die ein eigenes OS besitzt, welches auf dem Infotainment-Screen dargestellt wird. Dort sind dann auch Apps möglich, die normal nicht zur Verfügung stehen, wie z.B. Netflix etc.
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Wir planen auch gerade das Laden zu Hause. Eine mobile Wallbox wäre auch unser Favorit, da man sich hier die Kosten für den Einbau durch einen Elektriker spart. Wir haben eine rote CEE-Dose in der Scheune und würden die vorab auch nochmal durch einen Elektriker checken lassen.
Was mich aber derzeit bei meinen Planungen und Überlegungen umtreibt, ist das "Dauer-Stecker"-Dilemma (§ 14a EnWG), d.h. auch eine mobile Wallbox mit mehr als 4,2 kW dauerhaft ortsfest betrieben wird, fällt unter diese Regelung und müsste ab 2027 vom Netzbetreiber steuer- bzw. dimmbar sein. Die mobilen Boxen besitzen aber keine Schnittstelle, um Steuersignale des Netzbetreibers zu verarbeiten.Verlangt der Netzbetreiber aktuell bei der offiziellen Anmeldung den Nachweis der Steuerbarkeit? Und würde das permanente Trennen - also Stecker raus nach dem Laden bzw. alternativ ein Ein-/Ausschalter vor der CEE-Dose - den Tatbestand des "ortsfesten" Betreibens aufheben und die Regelung würde für die mobile Wallbox gar nicht greifen?
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