Ich habe mir die Wallbox von GreenCarGear gekauft. Soweit ich sehen kann, kommt die Firma aus Dänemark aber hat auch einen Support in Deutschland. Der Vorteil dieser Wallbox ist, dass sie einen eingebauten Schutzschalter B hat, der wohl dringend benötigt wird. So spart man sich diesen im hauseigenen Schaltkasten selbst bzw. ist eventuell sogar doppelt abgesichert. Die Wallbox ist schon etwas teurer aber letztendlich geht Sicherheit vor.
Mobile Wallbox/Ladestation 11kW
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Wir planen auch gerade das Laden zu Hause. Eine mobile Wallbox wäre auch unser Favorit, da man sich hier die Kosten für den Einbau durch einen Elektriker spart. Wir haben eine rote CEE-Dose in der Scheune und würden die vorab auch nochmal durch einen Elektriker checken lassen.
Was mich aber derzeit bei meinen Planungen und Überlegungen umtreibt, ist das "Dauer-Stecker"-Dilemma (§ 14a EnWG), d.h. auch eine mobile Wallbox mit mehr als 4,2 kW dauerhaft ortsfest betrieben wird, fällt unter diese Regelung und müsste ab 2027 vom Netzbetreiber steuer- bzw. dimmbar sein. Die mobilen Boxen besitzen aber keine Schnittstelle, um Steuersignale des Netzbetreibers zu verarbeiten.Verlangt der Netzbetreiber aktuell bei der offiziellen Anmeldung den Nachweis der Steuerbarkeit? Und würde das permanente Trennen - also Stecker raus nach dem Laden bzw. alternativ ein Ein-/Ausschalter vor der CEE-Dose - den Tatbestand des "ortsfesten" Betreibens aufheben und die Regelung würde für die mobile Wallbox gar nicht greifen?
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timdd Wenn die Wallbox einen Stecker hat ist Sie mobil. Wenn es eine 3phaige mit rotem Drehstromstecker ist, zieht sie nicht mehr als 3,6 pro Phase für eine 11kW Wallbox und fällt daher nicht unter die Schieflastregelung. Da unsere Autos eh nur max. 11 kW laden können sind größere Investionen nicht nötig.
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Wir planen auch gerade das Laden zu Hause. Eine mobile Wallbox wäre auch unser Favorit, da man sich hier die Kosten für den Einbau durch einen Elektriker spart. Wir haben eine rote CEE-Dose in der Scheune und würden die vorab auch nochmal durch einen Elektriker checken lassen.
Was mich aber derzeit bei meinen Planungen und Überlegungen umtreibt, ist das "Dauer-Stecker"-Dilemma (§ 14a EnWG), d.h. auch eine mobile Wallbox mit mehr als 4,2 kW dauerhaft ortsfest betrieben wird, fällt unter diese Regelung und müsste ab 2027 vom Netzbetreiber steuer- bzw. dimmbar sein. Die mobilen Boxen besitzen aber keine Schnittstelle, um Steuersignale des Netzbetreibers zu verarbeiten.Verlangt der Netzbetreiber aktuell bei der offiziellen Anmeldung den Nachweis der Steuerbarkeit? Und würde das permanente Trennen - also Stecker raus nach dem Laden bzw. alternativ ein Ein-/Ausschalter vor der CEE-Dose - den Tatbestand des "ortsfesten" Betreibens aufheben und die Regelung würde für die mobile Wallbox gar nicht greifen?
Theoretisch soll man die mobilen Wallboxen sowieso abklemmen nachdem man geladen hat.
Dauerhaft "Ortsfest" heißt in den falls einfach dass du sie regelmäßig bei dir zu Hause nutzen möchtest und nicht traveler bist. Jede Ladeeinheit die zuviel Leistung hat muss halt steuerbar sein, im Fall der Fälle. Was sowieso in den meisten Haushalten hinfällig ist da wir z.B hier in der Gegend aktuell auf steuerbare Stromkästen vom Versorger umgestellt werden
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Die mobile Wallbox soll schon die "dauerhafte" Ladelösung für Zuhause sein, d.h. durch das Pendeln dann vermutlich regelmäßig dreimal pro Woche nachts das Auto wieder aufladen. Immer Stecker rein/raus geht sicherlich auf den Verschleiß des Steckers bzw. der Kontakte. Vermutlich wäre dann ein Ein-/Ausschalter die bessere Lösung zum Trennen der Dose vom Stromnetz, wenn nicht geladen wird.
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timdd Wenn die Wallbox einen Stecker hat ist Sie mobil. Wenn es eine 3phaige mit rotem Drehstromstecker ist, zieht sie nicht mehr als 3,6 pro Phase für eine 11kW Wallbox und fällt daher nicht unter die Schieflastregelung. Da unsere Autos eh nur max. 11 kW laden können sind größere Investionen nicht nötig.
Ist die Leistung pro Phase ausschlaggebend für die Regelung oder die der Dose, die ja bei 16 A dann 11 kW wäre?
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Es geht um die einzelne Phase. Da unser Stromnetz auf 3Phasen aufbaut, soll somit eine Schieflast vermieden werden. Da die Kraftwerke schlecht den Mehrverbrauch kompensieren können, wenn Sie nur an 1er Phase anliegt. Deshalb werden Großverbraucher wie Herde Spül und Waschmaschine gerne mit 3 Phasen angeschlossen.
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"Mobile Wallboxen fallen unter die Regelung des § 14a EnWG, sofern sie eine Ladeleistung von mehr als 4,2 kW aufweisen und nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden." (https://www.adac.de/rund-ums-f…box-steuerung-drosselung/)
"Rechtlich entscheidet der Gesetzgeber nach der potenziellen Maximalleistung am Anschlusspunkt. Da diese Ladestation mehr als 4,2 kW aus dem Netz ziehen kann, greift die Pflicht zur Netzdienlichkeit." (https://enerda.de/blogs/ratgeb…allbox-mit-11-kw-anmelden)
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"Mobile Wallboxen fallen unter die Regelung des § 14a EnWG, sofern sie eine Ladeleistung von mehr als 4,2 kW aufweisen und nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden." (https://www.adac.de/rund-ums-f…box-steuerung-drosselung/)
"Rechtlich entscheidet der Gesetzgeber nach der potenziellen Maximalleistung am Anschlusspunkt. Da diese Ladestation mehr als 4,2 kW aus dem Netz ziehen kann, greift die Pflicht zur Netzdienlichkeit." (https://enerda.de/blogs/ratgeb…allbox-mit-11-kw-anmelden)
Oben genanntes wäre zum Beispiel der Stromzähler der bei uns getauscht wurde ansonsten zusätzliches Gerät im Stromkasten oder beim Netzbetreiber nachfragen wann der Umbau geplant wird.
Das unten genannte ist ein Schreiben, Anruf, online Formular was sagt "hallo, ich hab eine wallbox, vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit"
Kostet in der Regel absolut nichts.
Teuer wird es erst wenn man eine 22kw genehmigen lassen möchte was bei unserem Fahrzeug hinfällig ist.
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Wir haben einen elektronischen Drehstromzähler. Erfüllt dieser die Forderung nach Fernsteuerbarkeit oder muss es ein Smart-Meter sein? Was wäre das zusätzliche Gerät für den Stromkasten?