In Österreich gibt es einen Unterschied zw. Halten und Parken.
Vermutlich denkst Du dabei ans öffentliche Straßenverkehrsrecht.
Die ganzen bizarren Abzocken in D auf Supermarktparklältzen usw. beruhen aber auf Privat(!)recht, also einer Art Hausrecht. Und da darf jeder Grundbesitzer sagen, welche Fahrzeuge er wie lange und unter welchen Voraussetzugen auf seinem Gelände parken läßt, und wie hohe Vetrags(!)strafen er verlangt, wenn jemand dagegen verstößt. Die praktische Ausübung einschl. Eintreibung der "Strafen" kann er auf andere übertragen, z.B. auf Parkraumbewirtschafter. Und genau die treten dann als Raubritter auf und schicken uns Inkassofirmen auf den Hals usw.