Beiträge von ulf

    Leapmotor bringt bald den B05 auf den Markt. Man hatte ja immer eine "extrem leistungsstarke Ultra Version" angekündigt. Jetzt wurde bekannt, das diese nur 245 PS hat.

    Das Außendesign trifft wirklich genau meinen Geschmack - viel besser als der MG4. Aber woher kommt die Info mit den 245PS?

    Somit wird vor allem eine nasse Bremsscheibe hinten nicht durch Wärme trocken

    ... und läuft zusätzlich immer in der Gischtwolke der eigenen VA.

    Wohingegen die VA-Scheiben bei Nässe nicht permanent begischtet werden, sondern nur bei Platschregen oder wenn man in der Gischtwolke eines Vordermanns fährt.

    Ich würde argumentieren, das Schild ist mit dem kleingedruckten AGB‘s zu vergleichen, denn man erfährt den Inhalt erst, wenn man auf dem Parkplatz ist, also nach Vertragsabschluss.

    Guter Ansatz, aber dann würde wohl die Abzockfiirma u.U. dagegenhalten:

    Zitat

    Wer dort nach Ladenschluss zum, na ja, Laden vorfährt, begeht laut bewirtschaftender Firma „Parkdepot“ nach 15 Minuten erlaubtem Aufenthalt formal einen Parkverstoß.

    Quelle

    Demnach hätte man also "großzügige" 15 Minuten Zeit, um auf der Parkeinrichtung in Nordhausen nach den kleingedruckten AGB‘s zu suchen und wieder wegzufahren, ohne zur Kasse geprügelt zu werden. Was natürlich an anderen Orten anders geregelt sein kann.

    Die Schildkröte wurde mir auch im einstelligen Bereich noch nie angezeigt.

    Dito beim XP mit dem 64er Akku. Obwohl er schon je nach Temperatur unter ~ 40% SoC bei Vollstrom nicht mehr auf 100% Power-Anzeige kommt und dann auch die Beschleunigung wie bei höherem SoC nicht mehr erreicht wird.

    Im Winter fühlt es sich unter ~ 15%SoC an, als wären nur noch 30PS statt ü400 übrig... aber die Schildkröte habe ich trotzdem noch nie gesehen.

    Weils grade in den Raubritter-Kontext paßt:

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    Die Frage wäre, wie die Gerichte entscheiden, wenn jemand die Strafe beeinsprucht. Immerhin hat man nicht geparkt, sondern geladen

    Daß Laden nach Hausrecht mit Parken gleichgesetzt wird, zeigt schon die rote Schrift im Bild des Startposts :(

    Zudem wird als "Parkzeit" auch das Fahren auf der Parkeinrichtung und Suche nach einem freien Platz mitgezählt. Denn als Beweis für die Nutzungszeit zählt ganz einfach die Zeit zwischen den Fotos "Kfz mit Kennzeichen xy fährt in die Parkeinrichtung" und "Kfz mit Kennzeichen xy verläßt die Parkeinrichtung".


    Wer ganz sicher sein will vor der Abzocke, sollte z.B. eine Akkuflex an Bord haben, mit der er als maskierter Fußgänger(!) die Videomasten umlegt, bevor er auf die Parkeinrichtung fährt. Allerdings muß er dann mit einem Strafverfahren wegen Sachbeschädigung rechnen, und höchstwahrscheinlich auch einer Privatklage auf Schadenersatz in Höhe (angeblich) entgangener Abzock-Einnahmen bis zur Reparatur der Videomasten.

    Werden denn die 45€ auch verlangt, wenn man einen Beleg fürs Laden am selben Tag einschickt? Zumindest steht es ja so auf dem Schild.

    Wenn sich die Raubritter an ihre eigenen Regeln halten, braucht man die 45€ nicht zu bezahlen. Aber wenn sie z.B. die Zeit auf dem Ausfahrt-Bild so faken, daß man angeblich die Maximalzeit auf dem Parkplatz überschritten hat (oder auf dem Einfahrt-Bild so faken, daß nur noch 1 Minute erlaubte Zeit auf dem Parkplatz übrigbleibt), können sie trotzdem versuchen, an die 45€ zu kommen.

    Und wie will man als Opfer vor Gericht die wahren Ein- und Ausfahrtzeiten beweisen?