Wie man diese zwei Mechaniken auf dieselbe Stufe stellen kann ist für mich logisch nicht nachvollziehbar..... ich bin sicher nicht der Einzige der den Zusammenhang nicht erkennt..... ein Bügelgriff außen ist nunmal nicht dasselbe wie ein elektrisch ausfahrender Griff.
Soweit hast Du recht.
Aber aus meinem Blickwinkel können beide Systeme eine Rettung von außen sabotieren und stehen dann rettungstechnisch auf der gleichen Stufe:
a) die versenkten Griffe, indem sie nach einem Crash nicht ausfahren
b) die MG4-Griffe, wenn ein crashbedingter ZV-Ausfall das Entriegeln der Schlösser verhindert. D.h. die mechanische Verbindung zwischen Türgriff und Schloß wird nicht hergestellt, verzweifelte Retter zerren an den Türgriffen, die lassen sich auch bewegen, aber die Türen bleiben geschlossen - wie bei einem normal verschlossenen geparkten MG4.
Hier ein Beispiel für "mein Szenario" mit einem Skoda Superb, der auch Bügelgriffe a la MG4 hat: https://www.skodacommunity.de/…nktionierte-nicht.150094/
Zitat
Ein aktueller Superb Kombi ist dabei in den Gegenverkehr gefahren und ungebremst mit einem entgegen kommenden LKW frontal kollidiert. Als ich beim Auto ankam ließen sich die unbeschädigten Türen nicht öffnen, die waren offensichtlich noch alle von innen verriegelt, denke durch die automatische Verriegelung. Wir mussten erst die Fenster einschlagen (was ja auch nicht einfach ist und zudem viel Glassplitter produziert) und die Türen dann von innen manuell öffnen. Sie waren also nicht durch den Unfall/die Schäden blockiert sondern tatsächlich noch verriegelt.
Und wenn das Thema eh schon 6 Seiten lang ist, dann noch eine Frage, deren Antwort zu ergockeln ich vermutlich nur zu dumm bin:
Aus welchem Gesetz / EU-Vorschrift... ergibt sich, daß z.B. der MG4 im Crashfall automatisch die Türen entriegeln muß (um Rettungsarbeiten zu erleichtern)?
Im Verboteten Buch finde ich nur, daß bei einem Crash die Relais der HV-Batterie geöffnet werden und die Gurtaufroller blockiert werden.