Leasingsvertrag Ende Oktober dieses Jahres? Wie von Wolli geschrieben?
Mir ging es um die zuerst abgeschlossene Gesamtdauer um zu sehen, ob / wie weit Arval auch über die Erstmal-Maximalgrenze von 4 Jahren verlängern würde ![]()
Leasingsvertrag Ende Oktober dieses Jahres? Wie von Wolli geschrieben?
Mir ging es um die zuerst abgeschlossene Gesamtdauer um zu sehen, ob / wie weit Arval auch über die Erstmal-Maximalgrenze von 4 Jahren verlängern würde ![]()
Ich würde argumentieren, das Schild ist mit dem kleingedruckten AGB‘s zu vergleichen, denn man erfährt den Inhalt erst, wenn man auf dem Parkplatz ist, also nach Vertragsabschluss.
Guter Ansatz, aber dann würde wohl die Abzockfiirma u.U. dagegenhalten:
ZitatWer dort nach Ladenschluss zum, na ja, Laden vorfährt, begeht laut bewirtschaftender Firma „Parkdepot“ nach 15 Minuten erlaubtem Aufenthalt formal einen Parkverstoß.
Demnach hätte man also "großzügige" 15 Minuten Zeit, um auf der Parkeinrichtung in Nordhausen nach den kleingedruckten AGB‘s zu suchen und wieder wegzufahren, ohne zur Kasse geprügelt zu werden. Was natürlich an anderen Orten anders geregelt sein kann.
Was vorne und was hinten ist ergibt sich optisch ja sofort ....
Hinten siehts bei mir ziemlich ähnlich aus, allerdings ist der Rosdtrand nicht so pur-braun, sondern leicht glänzend geglättet, Und der Übergang nach innen-blank ist nicht so scharf, sondern etwas weicher.
Die Schildkröte wurde mir auch im einstelligen Bereich noch nie angezeigt.
Dito beim XP mit dem 64er Akku. Obwohl er schon je nach Temperatur unter ~ 40% SoC bei Vollstrom nicht mehr auf 100% Power-Anzeige kommt und dann auch die Beschleunigung wie bei höherem SoC nicht mehr erreicht wird.
Im Winter fühlt es sich unter ~ 15%SoC an, als wären nur noch 30PS statt ü400 übrig... aber die Schildkröte habe ich trotzdem noch nie gesehen.
Weils grade in den Raubritter-Kontext paßt:
Die Frage wäre, wie die Gerichte entscheiden, wenn jemand die Strafe beeinsprucht. Immerhin hat man nicht geparkt, sondern geladen
Daß Laden nach Hausrecht mit Parken gleichgesetzt wird, zeigt schon die rote Schrift im Bild des Startposts ![]()
Zudem wird als "Parkzeit" auch das Fahren auf der Parkeinrichtung und Suche nach einem freien Platz mitgezählt. Denn als Beweis für die Nutzungszeit zählt ganz einfach die Zeit zwischen den Fotos "Kfz mit Kennzeichen xy fährt in die Parkeinrichtung" und "Kfz mit Kennzeichen xy verläßt die Parkeinrichtung".
Wer ganz sicher sein will vor der Abzocke, sollte z.B. eine Akkuflex an Bord haben, mit der er als maskierter Fußgänger(!) die Videomasten umlegt, bevor er auf die Parkeinrichtung fährt. Allerdings muß er dann mit einem Strafverfahren wegen Sachbeschädigung rechnen, und höchstwahrscheinlich auch einer Privatklage auf Schadenersatz in Höhe (angeblich) entgangener Abzock-Einnahmen bis zur Reparatur der Videomasten.
Werden denn die 45€ auch verlangt, wenn man einen Beleg fürs Laden am selben Tag einschickt? Zumindest steht es ja so auf dem Schild.
Wenn sich die Raubritter an ihre eigenen Regeln halten, braucht man die 45€ nicht zu bezahlen. Aber wenn sie z.B. die Zeit auf dem Ausfahrt-Bild so faken, daß man angeblich die Maximalzeit auf dem Parkplatz überschritten hat (oder auf dem Einfahrt-Bild so faken, daß nur noch 1 Minute erlaubte Zeit auf dem Parkplatz übrigbleibt), können sie trotzdem versuchen, an die 45€ zu kommen.
Und wie will man als Opfer vor Gericht die wahren Ein- und Ausfahrtzeiten beweisen?
In Österreich gibt es einen Unterschied zw. Halten und Parken.
Vermutlich denkst Du dabei ans öffentliche Straßenverkehrsrecht.
Die ganzen bizarren Abzocken in D auf Supermarktparklältzen usw. beruhen aber auf Privat(!)recht, also einer Art Hausrecht. Und da darf jeder Grundbesitzer sagen, welche Fahrzeuge er wie lange und unter welchen Voraussetzugen auf seinem Gelände parken läßt, und wie hohe Vetrags(!)strafen er verlangt, wenn jemand dagegen verstößt. Die praktische Ausübung einschl. Eintreibung der "Strafen" kann er auf andere übertragen, z.B. auf Parkraumbewirtschafter. Und genau die treten dann als Raubritter auf und schicken uns Inkassofirmen auf den Hals usw.
kann es sein das die relativ geschlossenen Felgen etwas damit zu tun haben?
Prinzipell schätze ich, daß offene Felgen wie z.B. beim XP mehr Salz & Wasser an die Scheiben lassen als "aerodynamische" Räder mit minimalen Lüftungsöffnungen.
In D gibt es mindestes 1 Discounterparkplatz mit HPC, der sonntags offen zugänglich ist. Und wenn man da auf der Durchreise auf dem ansonsten leeren(!!) Parkplatz rastet und ein ein paar kWh in den Akku fließen läßt, liegt anschließend eine Parkstrafe über 45€ im Briefkasten
Hier zu lesen: KLICK
Die EnBW-App zeigt für diesen Ladepark in Nordhausen, Reichsstr. 16 einen kleinen verschämten Hinweis: "Bitte beachten Sie auch die allgemeine Parkplatzordnung am Standort bezüglich Höchstparkdauer und ggf. Parkgebühren" und dazu dieses Foto:
Hier noch Ein ähnlicher Fall in Kamen-Karree - wieder an einem EnBW-Standort.
Ich nehme stark an, daß sich diese Art von Abzocke weiter verbreitet, solange sie nicht gesetzlich verboten wird. Bis dahin (was IMO nie passieren wird) achtet also auf Supermarktparkplätzen etc. immer auf Videomasten mit Kameras zur Kennzeichenerfassung und das Kleingedruckte auf Parkplatz-Nutzungs-Schildern!!
Wer weitere solcher Abzocke-Ort kennt, kann sie hier gerne beschreiben.
Ach ja; Das Unkenntlichmachen der eigenen Kennzeichen ist im öffentlichen Straßenverkehr natürliich verboten. Wie das auf bewirtschafteten Privatparkeinrichtungen mit digitaler Kennzeichenerfassung aussieht, weiß ich nicht ![]()