Das Thema wurde bereits 2005 rum hinreichend konkretisiert und wabert leider immernoch als Schreckensthema durch die Netze...
Fakt ist, keiner fällt mit seinem Urban bei einer technischen Abnahme durch mit einem Reifen der der hälftigen maximal technisch zulässigen Achslast entspricht. (Und ja für ein Auto samt Reifen im Hochgeschwindigkeitsbereich gibt es ein paar Sonderregeln mit Abschlägen die aber bei dem verhältnismäßig langsamen E-Karren hier keine Rolle spielen)
Verifiziert das gerne selber, es ist aber so und das nicht erst seit gestern...
Fazit: der 93er Traglastwert im COC vom Urban ist ein Anhaltswert aber zulassungsrechtlich nicht maßgeblich. Maßgeblich ist Ziffer 7.1 / 7.2 und davon eben 50%
Sollte jemand beim TÜV darüber hinaus nochmal ungläubig anfragen, gerne mal die Antwort hier zur Verfügung stellen. Danke