Hi
am Telefon von UPS wurde mir gesagt den Nachforschungsauftrag kann der Empfänger oder Sender stellen. Ja also ich kann es nicht aber das Autohaus müsste es können.
Ich bin eben mal den Kaufvertrag durchgegangen:
Zitat5.3 Haben wir einen unverbindlichen Liefertermin oder eine unverbindliche Lieferfrist vereinbart, können Sie uns vier
Wochen nach Überschreiten dieses Termins bzw. dieser Frist zur Lieferung auffordern. Diese Frist verkürzt sich auf zehn
Tage bei Fahrzeugen, die zum Zeitpunkt der Bestellung beim Auslieferungsagenten physisch vor ORT sind. Mit dem Zugang
der Aufforderung kommen wir in Verzug. Haben Sie Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, ist dieser bei leichter
Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises beschränkt
Zitat5.9 Höhere Gewalt, oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die uns ohne eigenes Verschulden
vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern,
verlängern die in Ziffern 1 bis 6 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände
bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten,
können Sie vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
ist jetzt die Frage unter was dieser Fall fällt? 4.10 war der unverbindlichen Liefertermin und das Auto stand auf jeden Fall schon im Autohaus als ich den Vertrag unterschrieben habe (demnach 10 Tage). Aber ich hab auch noch das gefunden:
ZitatAlles anzeigenDie Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der
nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
[...]
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine
andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben),
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über
Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
also wenn mir das alles zu bunt wird, komme ich da auf jeden Fall raus.
Gruß
Christian