Wahl-Group: Austausch über Lieferverzögerungen MG4 und MG4 Urban 2026.

  • Das ist ja sowieso alles sehr undurchsichtig.

    Die werden aktuell richtig Stress haben und täglich Kunden beschwichtigen.


    Aber die meisten sind über die normale Frist des Widerrufs raus. Obwohl in den Verträgen das scheinbar etwas schwammig formuliert ist.


    Nur wieso lassen sie dann Kunden einfach so aus den Verträgen raus. Das wären zahlende Kunden. Man könnte einfach besser kommunizieren. Aber scheinbar haben sie ja keine konkreten Antworten und möglicherweise froh über jeden der den Vertrag selbst auflöst.


    Wenn mir jemand den Vertrag einseitig kündigen würde als Endkunde. Würde ich versuchen Entschädigung zu holen. Bei jedem der es von sich aus kündigt haben sie einen weniger wo sie in Vorkasse gehen müssten etc.



    Soviel Geld wird auch nicht gespart wenn die Gehälter vom Amt gezahlt werden.

  • Aber die meisten sind über die normale Frist des Widerrufs raus. Obwohl in den Verträgen das scheinbar etwas schwammig formuliert ist.

    Bei Fernabsatzgesetz fängt die Widerrufsfrist mit Zustellung der Widerrufsbelehrung an, frühestens aber mit Empfang der Ware (jetzt mal grob gesagt). D.h. aktuell sollte bei niemandem, der nicht vor Ort bestellt hat, irgendeine Frist abgelaufen sein.

  • Aber bisher sind doch nur die ausgestiegen, die online abgeschlossen haben? Da besteht ja die Möglichkeit. Vielleicht hab ich das hier überlesen aber mir ist kein Fall bekannt, bei dem jemand mit normalem Vertrag vor Ablauf der Frist raus konnte? Wenn dem so ist habe ich nichts gesagt, wäre aber über eine Info dazu dankbar

  • Die, deren Urbans da seit Wochen auf dem Hof stehen, wo die Wahl-Leute also auch schon im Verzugszeitraum unterwegs bzw. drüber sind, wohlmöglich im Einzelfall gar die Zahlung schon abgerufen haben, denkt weiter auch an die für euch ab Ende Oktober 2026 kaum mehr einzufahrende THG-Quote. Auch die schickt die liebe Wahl-Truppe nämlich gleich mit durch den Schornstein. Es sind m. M. n. klare Schadenersatzansprüche wie auch euer Nutzungsausfall z. B. (alternativ zu stellender Leihwagen).


    Meldet die Ansprüche gleich mit der Verzugsanzeige an, und auch das man seine Ansprüche zur Not juritisch umzusetzen weiß. Vielleicht bewegen die sich ja dann mal etwas geschmeidiger. Die wissen genau, welche Register auch ihr als privater Endkunde da im Zweifel ziehen könnt, also sollten die insbesondere doch diese Fälle auf ihrer Prioritätenliste mal ganz weit nach oben auf den Zettel schreiben. Sollte schon in derem Sinne sein, solang ihr denen klar macht den Rechtsweg beschreiten zu wollen. Die können doch dann gar nicht anders, als sich endlich mal mit den betroffenen End-/Privatkunden auseinanderzusetzen, sofern die nicht weitere Juristen gegen sich aktivieren wollen. Denke, wer seine Rechte da nicht druckvoll bei denen aufruft, wird schlicht nichts hören. Sie werden uns wohl kaum auf unsere Rechte u. Ersatzansprüche aufmerksam machen. Darauf spekulieren die doch, auf den kleinen, schwachen, mimosenhaften Privatkäufer, der sich nicht traut. Und ich denke, beim Urban dürften die Masse gar Privatkäufer ausmachen.

    MG4 Urban EV Premium, camden grey, bestellt Anfang Juni 2026, unverbindl. LT KW43/2026

  • Mc-Fly: Wahl ist zum jetzigen Zeitpunkt schlichtweg handlungsunfähig, von daher wird es kaum etwas ändern. Wahl ist wieder handlungsfähig, wenn die Briefe der Hersteller wieder versendet werden. Du kannst nunmal keine Autos übergeben, ohne Papiere. Da müssen jetzt erst Lösungen mit Banken und Herstellern erarbeitet werden, alle Fälle geprüft werden. Ich hoffe, dass das zügig geht, aber bevor das erledigt ist, wird nun mal kein Wagen heraus gegeben werden können.

  • Die, deren Urbans da seit Wochen auf dem Hof stehen, wo die Wahl-Leute also auch schon im Verzugszeitraum unterwegs bzw. drüber sind, wohlmöglich im Einzelfall gar die Zahlung schon abgerufen haben, denkt weiter auch an die für euch ab Ende Oktober 2026 kaum mehr einzufahrende THG-Quote. Auch die schickt die liebe Wahl-Truppe nämlich gleich mit durch den Schornstein. Es sind m. M. n. klare Schadenersatzansprüche wie auch euer Nutzungsausfall z. B. (alternativ zu stellender Leihwagen).


    Meldet die Ansprüche gleich mit der Verzugsanzeige an, und auch das man seine Ansprüche zur Not juritisch umzusetzen weiß. Vielleicht bewegen die sich ja dann mal etwas geschmeidiger. Die wissen genau, welche Register auch ihr als privater Endkunde da im Zweifel ziehen könnt, also sollten die insbesondere doch diese Fälle auf ihrer Prioritätenliste mal ganz weit nach oben auf den Zettel schreiben. Sollte schon in derem Sinne sein, solang ihr denen klar macht den Rechtsweg beschreiten zu wollen. Die können doch dann gar nicht anders, als sich endlich mal mit den betroffenen End-/Privatkunden auseinanderzusetzen, sofern die nicht weitere Juristen gegen sich aktivieren wollen. Denke, wer seine Rechte da nicht druckvoll bei denen aufruft, wird schlicht nichts hören. Sie werden uns wohl kaum auf unsere Rechte u. Ersatzansprüche aufmerksam machen. Darauf spekulieren die doch, auf den kleinen, schwachen, mimosenhaften Privatkäufer, der sich nicht traut. Und ich denke, beim Urban dürften die Masse gar Privatkäufer ausmachen.

    Naja, Schadensersatzansprüchig sind maximal die, die einen verbindlichen Liefertermin haben und hatten. Der Rest hat gar nix...


    Mir ist aber auch bisher kein Schaden entstanden. Unverbindlicher Liefertermin ist Januar 2027... bis auf Zeitverlust (weil man neu bei einem anderen Händler bestellen muss) ist da noch nichts passiert. Und ich weiß, dass ab dem Zeitpunkt, an dem die MG Förderung dann rausfällt und ich mir den Urban mit +6000€ in meiner jetzigen Konfiguration kaufen muss, es kein Urban mehr werden wird. Weil ich auch weiß, dass bis dahin auch andere Modelle ein Update erfahren haben oder rauskommen, die dann näher betrachtet werden.


    Oder der Urban hat dann schon den Semi-Solid... unf es gibt weitere Rabatte. Mal schauen. Bin da noch recht flexibel.