Spekulationen werden jetzt sich jetzt m.M.n. rasant weiter entwickeln ohne klare Erkenntnisse zu besitzen.
Folgende Überlegung - die Wahl Gruppe ( und die mitwirkene Kanzlei die mithilft )
Interessant ist die Mail des Wahl-Geschäftsführers an den bereits zahlenden Kunden. Sie zeigt, dass Wahl inzwischen offenbar beginnt, konkrete Kundengruppen unterschiedlich zu behandeln bzw. zu informieren.
Meine reine Spekulation :
Topf A – Geld bereits an Wahl geflossen
A: Geld bereits geflossen, Fahrzeug nicht übergeben → besonders problematische Altfallgruppe.
Das ist momentan der problematischste Topf
Das ist keine ungewöhnliche Konstruktion. Bei einem anderen Autohaus-Sanierungsfall beschreibt Schultze & Braun genau dieses Problem: Kunde hat bezahlt, Fahrzeug aber noch nicht erhalten; das Fahrzeug kann beispielsweise noch im Eigentum einer finanzierenden Bank stehen und darf dann nicht herausgegeben werden, während die Zahlung des Kunden Insolvenzforderung ist.
Also vereinfacht:
Geld vor dem maßgeblichen Insolvenzstichtag gezahlt + Auto nicht erhalten
→ potentiell Altgläubiger
→ Forderung gegen Wahl
→ möglicherweise nur Insolvenzquote.
Aber: Das muss für jeden Vertrag individuell geprüft werden. Eigentum, Übergabe, Finanzierung des Fahrzeugs, Fahrzeugbrief, Zahlungszeitpunkt usw. können entscheidend sein.
Topf B – bestehende Bestellung, aber noch 0 € bezahlt
** Hier sind wir mit 2x Bestellungen drin**
B: bestehender Kaufvertrag, Fahrzeug ggf. bereits produziert/ggf.FIN vorhanden, noch kein Geld geflossen → wirtschaftlich sehr interessante Erfüllungsgruppe. ( hiermit könnten Marge und Geld verdient werden für Erhalt und Weiter - Bestehen der WAHL Gruppe )
Ziel müsste sein - hier ebenfalls eine email seitens Geschäftsführung zu erhalten ( mit welchem Inhalt auch immer - wenn beispielsweise 500 Kunden mit noch unbezahlten Bestellungen wegen der Unsicherheit kündigen oder zurücktreten, verliert Wahl möglicherweise genau die Geschäfte, die während der Sanierung noch Deckungsbeiträge und Liquidität erzeugen könnten. )
Topf C - Die bestehende Wahl-Gesellschaft wird saniert und nimmt neue Bestellungen auf und führt die Bestellung anschließend fort.
Dafür braucht Wahl überhaupt keine neue GmbH. Bei einer erfolgreichen Eigenverwaltung kann gerade der bestehende Rechtsträger erhalten bleiben.
Topf D - Es kommt zu einer übertragenden Sanierung/Asset Deal oder einer anderen neuen Gesellschaftsstruktur.
Dann könnten bestimmte Geschäfte, Standorte, Markenverträge etc. auf einen anderen Rechtsträger übergehen. Aber das wäre eine Sanierungsentscheidung, von der wir derzeit noch nichts Belastbares wissen.
p.s. mithilfe meines Assistenten chattiGP.E.T. 👽👉👈
..und die Idee mit dem Treuhandkonto bzw. einer Zahlung, bei der MG/Finanzierer abgesichert ist, hält chattiGP.E.T. wirtschaftlich für durchaus vorstellbar. Aber bislang haben wir keinen Hinweis darauf, dass MG Deutschland/Wahl genau dieses Modell plant.