Hier habe ich versucht von einem Bild einen Ausschnitt zu vergrößern...
Anhängerkupplung
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habe Jetzt Kappen gekauft. Die linke musste ich etwas zuschneidenPXL_20250629_161515940.MP.jpg
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Hallo, sieht sehr sauber aus. Habs auch beim Fachhänler anbauen lassen genau so gute Arbeit, hab aber ein paar Euro mehr bezahlt (knapp über 1.000,-€). Hat man Dir auch gesagt das Du mit dem "Haken" nicht fahren darfst, weil die Nebelschlußleuchte verdeckt wird? Entweder ohne alles oder mit Kupplung und Anhänger/Aufsatz o. Ä.
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Hat man Dir auch gesagt das Du mit dem "Haken" nicht fahren darfst, weil die Nebelschlußleuchte verdeckt wird? Entweder ohne alles oder mit Kupplung und Anhänger/Aufsatz o. Ä.
das ist aber generell so, Wenn der Haken nicht gebraucht wird muss er weg, Ob Schlußleuchte verdeckt oder nicht.
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das ist aber generell so, Wenn der Haken nicht gebraucht wird muss er weg, Ob Schlußleuchte verdeckt oder nicht.
Zitat lt. ADAC:
Anhängerkupplung abnehmen?
Eine abnehmbare Anhängerkupplung müssen Sie bei Fahrten ohne Anhänger oder Fahrradträger nicht abnehmen. Es gibt keine Vorschrift, die dazu verpflichtet. Sie dürfen daher mit abnehmbarer Anhängerkupplung fahren, auch wenn Sie diese nicht benutzen. Es droht kein Bußgeld. Einzige Ausnahme: Wenn die Anhängerkupplung das Kennzeichen verdeckt. Der ADAC empfiehlt dennoch, die Anhängerkupplung nach Gebrauch abzunehmen.
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wie ich den Mechaniker verstanden habe, ist man bei einem Auffahrunfall in der Haftung, wenn man es nicht abnimmt. Sagt der ADAC da auch was dazu?
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wie ich den Mechaniker verstanden habe, ist man bei einem Auffahrunfall in der Haftung, wenn man es nicht abnimmt. Sagt der ADAC da auch was dazu?
richtig
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Laut ARAG:
ZitatEine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, zum Beispiel, weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde. Bei einem Auffahrunfall kann allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden.
Man muß sie also nicht abnehmen, kann aber im Zweifelsfall bei einem Unfall eine Mitschuld tragen.
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Das ist doch wieder so typisch deutsch.
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Na ja. Aber mal ehrlich: Die AHK nach dem Abhängen mal eben abnehmen und in den Kofferraum werfen ist doch nun sooo ein Akt auch nicht.