Du hättest auch eine 22kW-fäige Wallbox nehmen können und sie auf 11kW limitieren. Nach der Genehmigung interessiert es vermutlich niemanden wenn Du dann auf 22kW erhöhst.
VG
SieDu
Du hättest auch eine 22kW-fäige Wallbox nehmen können und sie auf 11kW limitieren. Nach der Genehmigung interessiert es vermutlich niemanden wenn Du dann auf 22kW erhöhst.
VG
SieDu
SolarMG: Bei uns ist das ggf. auch nur eine Email, die aber mit einem Antragsformular einhergehen muss. Daraufhin bekommst du sicherlich auch die Genehmigung, von unserem Energieversorger dann aber auch eine Rechnung über rd. 840,00EUR incl. MwSt.. Das kosten nämlich genehmigungspflichtige 11 kW über den anzeigepflichtigen 11 kW. Die Kosten sind aber von Energieversorger zu Energieversorger unterschiedlich.
840,00EUR incl. MwSt
Sind diese Zahlen belegbar oder mehr sobsinnbildlich zu verstehen??
Erstmal stehen jedem EFH in DE grundsätzlich 30kW kostenlos zu. Die muss man erstmal voll haben…
Wir haben die 30 kW bereits ausgeschöpft, MFH. Die Daten/Kosten wurden seinerzeit (2020 bei Installation der Wallbox) beim örtlichen Energieversorger (EVO) konkret angefragt und entsprechend schriftlich bestätigt. Wir hatten sogar 18 kW von einem nicht mehr genutzten Herdanschluss im Keller als Kompensation abgeboten. Auch das wird nicht akzeptiert, da bei der Wallbox über lange Zeit hohe Spannungen liefen. Wir haben das dann nicht zu Ende ausgefochten, da wir unsere Wallbox auf 11 kW eingestellt haben, was ja beim MG4 Luxury ausreicht.
Das nächste "Theater" steht aber schon bevor, da sie für eine Wärmepumpe einen ganz neuen zweiten Hausanschluss dafür fordern. Kosten rd. 1.250,00 EUR! Wegen der aktuell für uns ungünstigen Förderungssituation haben wir das Thema erst einmal verschoben und heizen weiterhin mit Erdgas.
Grüße an Herrn Habeck
Die legen es doch förmlich drauf an das man die Walbox abmeldet und einfach nen 16A CEE installiert und dann im Graubereich arbeitet.
Na dann hast du doch deine Pflicht getan und Arschlecken, brauchst keine Antwort.
Grauzone deshalb weil eine Mobile Lademöglichkeit an einer CEE nur gemeldet werden muss wenn diese als regelmäßige Lademöglichkeit genutzt wird.
Wenn mal Besuch kommt oder man „außnahmsweise“ mal dort Mobil lädt ist das immer noch eine einfache CEE Dose und muss nicht angemeldet werden.