Darf tatsächlich der Wechsel der Bremsflüssigkeit abgerechnet werden oder ist es in den Inspektionskosten enthalten?
Nein, darf er (a.m.S.) nicht!
Denn die AW-Vorgabe von MG für die 2. Inspektion ist höher angesetzt und die einzige Mehrarbeit gegenüber der 1. Inspektion ist der Wechsel der Bremsflüssigkeit. Blättere mal etwas vor hier, da hab ich schon ausführlich darüber geschrieben und auch meine Rechnungen gepostet.
520,- € sind für mich absoluter Wucher. Und meine ich jetzt nicht nur umgangssprachlich, sondern auch juristisch. Wenn für eine Ware oder Dienstleistung mehr als doppelt soviel wie der marktübliche Preis verlangt wird, ist in den meisten Fällen der Tatbestand des Wuchers nach §138 BGB erfüllt.
Manchen Händlern / Werkstätten muss echt mal auf's Dach gestiegen werden, denn die meinen sie können mit den Kunden echt alles machen und die Preise nach Belieben aufrufen.
Ich würde die Rechnung an Deiner Stelle reklamieren und mir jeden einzelnen Posten haarklein erklären lassen mit dem klaren Hinweis, dass andere Kunden für dieselbe Leistung weniger als die Hälfte bezahlt haben!