Event Data Recorder - Black Box

  • Seit Juli 2024 ist die EDR gesetzlich vorgeschrieben, ich habe im Rahmen der Erstberatung eine Antwort von einer Juristin meines Automobilclubs erfahren, dass es sich dabei aber um die Erstzulassung handelt und nicht um das Baujahr, leider finde ich dazu hier im Forum so gut wie nichts und würde deshalb gerne erfahren, ob von euch jemand da schon mehr in Erfahrung bringen konnte und sagen kann, ob nun das BJ oder die EZ entscheidend ist.


    Soweit ich das überall lese, ist die EZ entscheidend und nicht das BJ, möchte aber Klarheit schaffen, bevor ich das eventuell doch noch juristisch verfolgen lasse.


    Ich fahre seit Ende Juli 2025 einen X-Power und frage mich, ob MG diese Verpflichtung bewusst in Kauf genommen hat, wird schon Niemand klagen oder ob der MG Kundenbetreuer sogar Recht hat und mit Juli 2024 wirklich das Baujahr gemeint ist, davon habe ich von ihm zum ersten mal gehört, war davon ausgegangen das es sich um das EZ handelt.

  • Das Thema dürfte gerade die interessieren, die ihren MG4 gerne rückabgewickelt haben möchten, der EDR lässt sich nicht nachträglich einbauen, da zu kostspielig und soweit ich das bisher in Erfahrung birngen konnte, ist der seit 7.7.2024 für jeden Neuwagen vorgeschrieben, der ab dem Tag zugelassen wurde,


    Ich fahre seit Juli 2025 einen X-Power BJ 2023 EZ Ende September 2024 und bin erst 3500km damit gefahren, ich war früher ein defensiver Fahrer und was soll ich sagen, dass hat sichi gravierend geändert und ich war schon auf dem Intesivtraining beim ADAC um das Fahrzeug auch in Grenzbereichen sicher führen zu können, doch da war mir zu wenig Praxis und ich fahre noch Mitte Dezember auf ein Perfektionstraining und hoffe da mehr zu lernen.


    Ich wohne in der Gegend um Schwäbisch Hall und fahre hauptsächlich Landstraße, einmal hatte ich auch eine Phantombremsung und es fühlte sich so an, als wäre ich gegen was geknallt, da rutscht einem das Herz herunter und dann geschaut und nichts war, also einfach mal gebremst und ich war natürlich erleichtert.


    Hier noch der


    Auszug aus der Erstberatung von einer Juristin


    Code
    Seit 6. Juli 2022 müssen alle Fahrzeuge mit neuer Typgenehmigung (die meisten Modelle, die ab diesem Stichtag auf den Markt kommen) und seit 7. Juli 2024 alle Neuwagen der Klassen M1 (Pkw) und N1 (Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen) mit einem EDR ausgestattet sein. Andere Fahrzeugklassen (M2, M3, N2, N3) ab 7. Januar 2026 bzw. 7. Januar 2029. 
    Für den Fall, dass das Fahrzeug über keinen EDR verfügt und erstmals nach dem 7. Juli 2024 zugelassen wurde, liegt ein Sachmangel vor.
  • Hier ist doch klar von Typengenehmigung geschrieben, also nicht Baujahr oder Zulassung.

    Die Typengenehmigung ist bei unseren Autos viel älter steht genauer in der COC. Meine 2022 steht dar, da wurde das Auto zur Typengenehmigung der EU vorgestellt.

    MG4 Standard MJ. 23 ZL 2/24 Dover Weiß

    R40 Auto meiner Frau

    MG4 Trophy orange mit schwarzem Dach EZ 09/23

    R 67 T-Box 23/23 2. Inspektion am 02.09.25 bei 8.230 km

  • Hier ist doch klar von Typengenehmigung geschrieben, also nicht Baujahr oder Zulassung.

    Die Typengenehmigung ist bei unseren Autos viel älter steht genauer in der COC. Meine 2022 steht dar, da wurde das Auto zur Typengenehmigung der EU vorgestellt.


    Aber 6.7.22 bis 7.7.24 hast du Recht. Ab 7.7.24 geht es um Neuzulassungen.


    Handelt es sich evtl. einen X-Power, der vor dem 7.7.2024 eine Tageszulassung erhalten hat.

    MG 4 Luxury (MJ22), Diamond Red&Black Roof, EZ 06/2023, Produziert am 16.01.2023, Entertainment System Version : SWI68-29958-1300R46, SOH-Wert 98% (20.6.2025, 24.250 km).

    VW Touran United, 2.0 TDI, EZ 2008, DSG, Klimaautomatik, Glasschiebedach, Anhängerkupplung

  • wie kann man eigentlich feststellen, ob das Fahrzeug so etwas hat? Hat man als Kunde überhaupt Zugriff darauf oder können den nur die Behörden auslesen.


    Irgendwie ist mir sogar lieber, wenn meiner das Teil nicht eingebaut hat. Damit belastet man sich am Ende nur selbst.

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    bietet einen ziemlich guten Überblick und ja damit überführt man sich natürlich auch selbst, für dich bedeutet das wohl, einfach auf den 7.7.2024 achten und weiter fahren wie gehabt bzw. falls du noch keinen X-Power hast, der hat es ja nicht :-=)


    Viel besser du solltest dir ein altes Auto kaufen, dass keine Daten sammelt, so gehst du auf Nummer sicher :-=) Willst ja sonst nicht so enden.


  • Soweit ich das überall lese, ist die EZ entscheidend und nicht das BJ, möchte aber Klarheit schaffen, bevor ich das eventuell doch noch juristisch verfolgen lasse.


    Ich fahre seit Ende Juli 2025 einen X-Power und frage mich, ob MG diese Verpflichtung bewusst in Kauf genommen hat, wird schon Niemand klagen oder ob der MG Kundenbetreuer sogar Recht hat und mit Juli 2024 wirklich das Baujahr gemeint ist, davon habe ich von ihm zum ersten mal gehört, war davon ausgegangen das es sich um das EZ handelt.

    Was ich jetzt nicht ganz verstanden habe: was genau willst jetzt da juristisch verfolgen lassen und warum??

    Die ganze E-Flotte:

    - MG4 Luxury MJ22 in Diamond Red Softwarestand: R63
    - BMW C-Evolution E-Scooter
    - Kettler E-Blaze E-Mountainbike mit Bosch CX

  • Was ich jetzt nicht ganz verstanden habe: was genau willst jetzt da juristisch verfolgen lassen und warum??

    Falls die fehlende EDR einen Sachmangel darstellt, wäre eine Verfolgung doch meine einzige Möglicheit, den Mangel beheben zu lassen bzw. wenigstens eine Minderung zu erhalten, doch hier im Forum ist das kein heißes Thema, also werde ich anderweiig Informationen beschaffen und dann das ganze ensprechend verfolgen lassen.