Beiträge von First MG
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Ja und Nein.
Die Sache ist definitiv komplizierter als nur dieser eine Faktor.
Ich habe das mal schnell mithilfe von KI zusammen gesucht.
Kann gerne jeder selbst sich Ergebnisse suchen über das Aktenzeichen des Gerichts.
Ein Autokauf über das Internet ist nach einem Urteil des Landgericht Osnabrück (Az.: 2 O 683/19) kein automatischer Fernabsatzvertrag mit gesetzlichem Widerrufsrecht. [1, 2]
Die Entscheidung des LG Osnabrück
- Kein Versandsystem: Ein Fernabsatzgeschäft setzt voraus, dass der Händler ein organisiertes Vertriebssystem betreibt, zu dem zwingend auch ein System zum Versand der Ware gehört. [1, 2]
- Pflicht zur Abholung: Werden Autos online angeboten, aber eine Abholung des Fahrzeugs beim Händler vor Ort zwingend vorausgesetzt, liegt kein Versandhandel und damit kein Fernabsatzvertrag vor. [1, 2]
- Digitale Kommunikation reicht nicht: Die bloße Vertragsabwicklung per E-Mail und Telefon genügt laut dem Gericht nicht, um ein Widerrufsrecht zu begründen, wenn kein allgemeiner Online-Versand für Autos betrieben wird. [1]
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Ich würde es aber definitiv nicht empfehlen bei mehreren Händler das Fahrzeug zu bestellen, nur um dann denn am schnellsten liefernden wirklich abzunehmen.
Würde doch schon reichen wenn man dann im Zweifelsfall mit einem Händler vor Gericht steht...im schlimmsten Fall sogar mit mehreren.
Ist es das wirklich wert um den MG "vielleicht" 2 Monate früher zu haben?
Ich finde nicht dass das in einem vernünftigen Verhältnis steht.
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Mein Händler meinte zu mir dass die Lieferzeit aktuell 6 Monate beträgt, egal welche Ausstattung.
Ich würde den Vertrag auf jeden Fall per E-Mail abschließen um sich im Zweifelsfall auf "Fernabsatz" berufen zu können.
Das alleine ist aber keine Garantie fürs Fernabsatzgesetz.
Es gibt ja schon ein Gerichtsurteil aus Osnabrück das besagt, ist der Händler nicht für online Vertrieb ausgelegt, braucht er sich nicht am Fernabsatzgesetz halten.
Am besten in den Kaufvertrag reinschauen was da bezüglich Wiederruf drin steht.
Dass ist das was dann vor Gericht zählen würde.
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Wenn die Kiste einen Totalschaden hat, bleibt sie einfach bis zum Ende der 3 Jahre angemeldet bei mir stehen.
Frisst ja kein Brot 😜
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Echt schlimm was da passiert.
Und zum Glück hat mein Vater mir früh beigebracht "beim Autokauf nur Kohle gegen Karre"
Und auch schade für alle die jetzt im Vertrag feststecken, geht nur viel Zeit verloren.
Wer jetzt noch nach Fernabsatzgesetz bestellt hat und abwarten möchte, könnte ich nicht mehr verstehen.