ich habe das bisher weder im Prospekt noch im Kaufvertrag gelesen.
IMO könnte der Endbenutzer-Lizenzvertrag das regeln. Auszüge:
Zitat1. DIENSTE: SAIC stellt Ihnen die Dienste zur Verfügung, um bestimmte Funktionen Ihres SAIC-Fahrzeugs zu ermöglichen, wie z. B. die Fernsteuerung Ihres Fahrzeugs, erweiterte Navigationsdienste, die Sprachsteuerung Ihres audiovisuellen Systems und Ihres Navigationssystems und den Zugang zu Diensten von Drittanbietern (die „Dienste von Drittanbietern“).
...
3. LIZENZGEWÄHRUNG: Die Dienste werden Ihnen auf widerruflicher, nicht übertragbarer, nicht-exklusiver und kostenloser Basis zur Verfügung gestellt.
...12. LAUFZEIT: Dieser Vertrags wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können diesen Vertrag kündigen, indem Sie Ihr Nutzerkonto löschen.
Nirgendwo finde ich etwas von einer 3-Jahres-Befristung, Bezahlung usw.
Allerdings könnte man evtl. eine der vielen Garantie-Ausnahmen so verstehen:
ZitatInfotainment, Komfort- und Fahrerassistenzsysteme unterliegen einer Garantie von 36 Monaten oder 72.000 Kilometern (je nachdem, was früher eintritt).