Beiträge von DeLorca

    Ich gucke in der Regel immer schon vorher wo ich laden kann. Klappt meistens auch ganz gut. Letztes Jahr in Tschechien hab ich auch günstige Ladestationen gefunden.

    Wenn man einfach blind irgendwo lädt, kann es leider schon ziemlich teuer werden mit bis zu 1€ pro kW/h.


    Manchmal ist man aber auch gezwungen teuer zu laden, wenn mal wieder die Ladesäulen defekt sind und man die nächstbeste Station aufsuchen muss.

    Auslieferung und Zulassung waren in den 999€ enthalten. Matten und Erste-Hilfe-Tasche musste ich aber selbst kaufen. Und kein Tropfen Wischwasser war im Behälter.


    Kann man die Autos jetzt eigentlich auch gratis abholen? Im Konfigurator steht folgender Hinweis: "(Verkaufspreis der SAIC Motor Deutschland GmbH, Marcel-Breuer-Straße 2-12, 80807 München, einschließlich gesetzlicher. MwSt. bei vertraglich vorgesehener Abholung des Fahrzeugs bei Car Service Erkens GmbH, Im Müldersfeld 34, 47669 Wachtendonk. Eine Überführung des Fahrzeugs bei einem MG-Vertriebspartner Ihrer Wahl in der Bundesrepublik Deutschland ist gegen Mehrkosten auf Anfrage möglich."


    Hört sich für mich so an als wenn man die 999€ sparen könnte, wenn man den neuen MG dort in Wachtendonk abholt.

    Grob geschätzt dürfen die Räder knapp 2 cm mehr rausstehen als in Serie.


    Am Beispiel meiner 235/35 mit 8,5x20" ET45 ist es noch Eintragungsfrei, bei gleicher Reifengröße mit 9x20" ET 45 kommt an Achse 2 schon diese Auflage mit der Radhausverbreiterung oder Anbauteilen zur Abdeckung.

    Mal eine doofe Frage wie wollt ihr etwas Eintragen lassen, wenn der Fahrzeugschein Teil 2, beim Leasinggeber oder Bank liegt?

    In den "Brief" muss das nicht eingetragen werden. Das kommt nur in den Fahrzeugschein und man bekommt noch ein Papier dazu. ;)

    Meine 8,5x20" ET 45 passen auch ohne Auflagen mit 235/35er Reifen. Bei 255/30 stand dann auch der Hinweis mit den Radkästen (K1a und K1b meine ich). Ob man das aber tatsächlich auch machen lassen muss, ist fraglich. Eintragungspflichtig ist es dann natürlich.

    Also ich kann mich erinnern das ich vor Jahren auch mal Felgen hatte wo eigentlich als Auflage "Bördeln" im Gutachten stand. Der TÜV-Gutachter sagte es wäre alles gut. Die Reifengrößen die im ABE-Gutachten stehen könnten auch ohne Modifikationen alle gefahren werden.

    Aber vermutlich kommt es auch immer auf den Prüfer an.