• Morgen,


    Danke für die Infos.


    Werde mal nach der Go-e Gemini schauen.


    Den Stadtwerken habe ich gestern gleich eine Mail geschrieben zwecks der Anmeldung von der Wallbox.


    Wie gesagt, am Montag schauen wir uns den MG4 Luxury an, ein bisschen aufgeregt bin ich schon 🤣

  • Mit der mobilen Wallbox bist du auf jeden Fall flexibler.

    Ich habe einen anderen Hersteller gewählt, bei dem es ebenso Schuko, Camping…Adapter gibt und bin zufrieden. Ursprünglich wollte ich eine fixe Wallbox zusätzlich einbauen. Das habe ich mir mittlerweile gespart.

    Wenn der Energieversorger bei der Anmeldung kein Problem macht ist es meiner Meinung nach eine gute Entscheidung.

    MG4 Xpower, Hunter Green

    Tageswagen 04.2024, Produziert 12.2023

    SoH 100% 18. Jun. 2025 bei 35.800km

  • alle 11KW Boxen müssen gemeldet werden, auch die Mobilen.

    Ja, halt typisch deutsch.

    Ich melde die dann mal bei mir, meinem Schwiegervater, meinem Schwager, meiner Schwägerin und wo ich sonst so ab und zu nochmal lade an...

    Im Ernst, mache ich natürlich nicht, von daher ist der Sinn dieser Vorschrift ( wie bei so vielen anderen ) absolut nicht zu erkennen.

    Einzig sinnvoll wäre es, mobile Wallboxen komplett zu verbieten. Was wiederum auch schwachsinnig ist :D :D :D

    Gruß aus Ostfriesland ;)

    MG4 Luxury MJ 23, laut COC gebaut am 19.06.23, ausgeliefert am 03.06.24, Entertainment auf R63


    SWI68-29958-1300R63, SNAKP21E32, 6.2.60.1.45160, Kartenversion 23Q4

  • alle 11KW Boxen müssen gemeldet werden, auch die Mobilen. Bei mir Mail zum Netzbetreiber und das war es. Meinen Box ist eine go-e flex

    will jetzt nicht den Paragraphenreiter spielen, aber die NAV spricht von Ladeeinrichtungen generell, keine Angabe von 11 kW / 11 kVA. Eigentlich müsste jede (fest installierte) Wallbox gemeldet werden. Im Gesetzestext wird keine Unterscheidung gemacht ob fest installiert oder mobil, also Grauzone. Das Datenblatt B.3 "Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge" hat ein extra Feld mit der Anschlussleistung. Diese wird vom Elektrounternehmen bei Installation ausgefüllt und an den Netzbetreiber geschickt.


    Ab 12kVA ist die Wallbox vor Installation durch den Netzbetreiber genehmigen zu lassen.


    Und seit dem 01.01.24 sind bei Leistungen größer 4,2 kW als steuerbare Verbrauchseinrichtung auszuführen. Siehe §14a EnWG


    zu finden hier:

    § 19 NAV - Einzelnorm

    § 14a EnWG - Einzelnorm



    Nur als info...

    Schönes Wochenende!

    MG4 X-Power, seit November 24, 3 Jahres-Leasing über den AG.

    Gummimatten, Kofferraumwanne, AA-Wireless und ein Handyrahmen ausm Forum.