traglast 98

  • In Deutschland??

    Und dann wurde das offiziell eingetragen in die Papiere?

    Wird (muss) mit kalibrierten Geräten gemacht. Also alles wie es sein soll/wie es der Gesetzgeber verlangt.

    Gaaanz früher hat man das noch old fashioned auf einen Rollenprüfstand gemacht.

    MG4, Standard, MY23

    ______________________

    Intelligenz und Bildung sind nicht kausal..

  • Ist ja schön, wenn das geht... wobei meine Frage damit leider nicht ganz beantwortet ist.


    Sprich, das würde mich genauer interessieen, weil ich auch immer für sowas zu haben bin... aber mich interessiert dann von A-Z auch der Preis dafür.

    Kann ja auch per PN sein, wenn nicht öffentlich erwünscht :)

    ChinaKracher MG4 Xpower statt Porsche 987 S (plus)... bin gespannt!

    Gekauft 02/2025 als Tageszulassung aus 09/24 mit 10km auf dem Tacho

  • Da muss ich leider einhacken:


    Serienfelgen "vetragen" durchaus Impactseitig bis zu 3 Stufen (je nach Hersteller) Maßverkleinerung. Dabei können diese Maßstufen auch einzig sowohl auf Querschnitt als auch auf Breite erfolgen. Aber auch gemischt.


    Ob sich der jeweilige Prüfer traut, das einzutragen, sei mal dahin gestellt. ;)

    Hier beim TÜV meines Bundeslandes nimmt man nur "höhere" Stufen ab. Ob die OE-Felgen tatsächlich auch "niedrigere" Stufen technisch zuließen, sei nicht nachgewiesen, daher keine Abnahme. Der a.a.S. hat mir sogar die Fachanweisung dazu gezeigt.

  • Ist ja schön, wenn das geht... wobei meine Frage damit leider nicht ganz beantwortet ist.


    Sprich, das würde mich genauer interessieen, weil ich auch immer für sowas zu haben bin... aber mich interessiert dann von A-Z auch der Preis dafür.

    Kann ja auch per PN sein, wenn nicht öffentlich erwünscht :)

    Also:


    Manche Prüfstellen bieten die Tachoprüfung an. In welcher Form auch immer. Da einfach fragen. Preise sind flexibel/nicht wie HU vom Gesetzgeber "festgelegt". Ich verlange dafür zB (Stand heute)100€.


    Mehr gibt's da eigentlich nicht zu sagen.

    MG4, Standard, MY23

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  • Was spricht eigentlich gegen die eingetragene Reifengröße?

    MG 4 Luxury (MJ22), Diamond Red&Black Roof, EZ 06/2023, Produziert am 16.01.2023, Entertainment System Version : SWI68-29958-1300R46, SOH-Wert 98% (20.6.2025, 24.250 km).

    VW Touran United, 2.0 TDI, EZ 2008, DSG, Klimaautomatik, Glasschiebedach, Anhängerkupplung

  • Was spricht eigentlich gegen die eingetragene Reifengröße?


    Nichts! Ich habe lediglich deshalb 245er montiert, weil ich ohnehin neue Reifen (Ganzjahresreifen) kaufen wollte. Und wenn ich schon neue Reifen kaufe, dann gleich in der maximal möglichen Breite (ich bin ein "Breireifenfetischist"), die auf die Felgen passen. Die Kosten für die TÜV-Abnahme nehme ich dabei hin.

  • Also:


    Manche Prüfstellen bieten die Tachoprüfung an. In welcher Form auch immer. Da einfach fragen. Preise sind flexibel/nicht wie HU vom Gesetzgeber "festgelegt". Ich verlange dafür zB (Stand heute)100€.


    Mehr gibt's da eigentlich nicht zu sagen.

    Hmmm... ich hoffe aber doch :)


    Bei dem Preis kommt dann ein Dokument raus, mit dem ich die zweite Größe WW fahren darf und muss es vermutlich dann zwingend auch eintragen lassen in die Papiere - richtig?


    Gibt es auch irgendwelche Einschränkungen/ zusätzliche Auflagen ala "nicht mit geänderten FW, Spurplatten,..."?


    Schade, dass ich gerade erst neue Schlappen aufgezogen habe... breitere Reifen schonen die Felgen und meine Frau fährt ja auch damit :saint: die erste Macke ist schon drin :sleeping:

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  • Bei dem Preis kommt dann ein Dokument raus, mit dem ich die zweite Größe WW fahren darf und muss es vermutlich dann zwingend auch eintragen lassen in die Papiere - richtig?

    Bei mir kommt kein Dokument bei raus: Ich mache die Tachoprüfung nur in Verbidung mit einer Abnahme (19(3)/19(2)) und bestätige dann auf der Abnahme, dass der Tacho gepasst hat. Ohne rentiert sich zu dem Preis keine Tachoprüfung.


    Einzelabnahmen (bei anderen Reifengrößen auf Serienfelge, als vom Hersteller vorgesehen, immer der Fall) erfordern immer unvezügliche Änderung der Papiere (ZB1). Abnahmen n. §19(3) StVZO dagegen nicht zwingend immer.



    Gibt es auch irgendwelche Einschränkungen/ zusätzliche Auflagen ala "nicht mit geänderten FW, Spurplatten,..."?

    Allgemein wird immer nur der momentane Anbau abgenommen.

    Höchstens sind noch "serienmäßige Variabilitäten" drin (meist also nur alle Serienmäßigen Räder/Reifen, was in diesem Thema ja nicht das Thema ist).

    MG4, Standard, MY23

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