Alles anzeigenStimmt schon, es gibt die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern.
Allerdings gibt es seit 2020 das Angehörigen Entlastungsgesetz, danach greift eine Unterhaltspflicht erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 €.
Ich würde das nicht mit der Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern gleichsetzen.
Aber zurück zur Ausgangsfrage im Beitrag #53
„Wenn meine Kinder (über 18 Jahre, Studenten ohne eigenes Einkommen) den Wagen kaufen & zulassen, aber noch bei uns wohnen.“
Ohne eignes Einkommen, keinen Steuerbescheid und ohne Steuerbescheid keine E-Auto-Förderung
Ich finde es ist ziemlich klar geregelt. Die volljährigen Kinder zählen nicht zum Haushalt, unabhängig davon ob diese eigenes Einkommen beziehen oder nicht. Könnten ja vom Geerbten der Oma leben.
Deshalb können diese auch den Antrag stellen, vorausgesetzt es werden nachträglich 2 Steuerbescheide eingeholt. Ist ja nicht verboten mit 0€ Einkommen einen Steuerbescheid anzufordern.