Kündbar gemäß Vertragsregelwerk. Verzugsetzung - keine Lieferung - kündigen. Ja, wie immer schon. Dazu gehören Lieferzeitüberschreitungen - erhebliche.
Die Insolvenz ist defacto kein Kündigungsgrund. Das Ding gilt, min. bis zum Ende der Insolvenzzeit.
Ob aber MG diesen Händler weiter anliefern wird, ist wiederum deren kaufm. Entscheidung. Denke, sie werden es von den Zahlungseingängen abhängig machen, wertmäßig wie auch terminl./zeitlich. Andernfalls werden sie die Fahrzeuge nach gewisser Karenzzeit umdisponieren (müssen). Darf man ihnen nicht einmal übel nehmen - auch MG ist auf Umsatz- u. Gewinn orientiert.