Wenn bei einer sachverständigen Prüfstandsmessung der WLTP-Reichweite eines Serien-BEV ein erheblicher Teil des Herstellerwerts fehlt, kann der Käufer wegen eines Sachmangels vom Vertrag zurücktreten - auch nach 3 Jahren, wenn dann 18% der WLTP-Reichweite fehlen und der Hersteller behauptet, das sei auf eine "normale" Akkudegradation zurückzuführen:
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Ob das Urteil des LG Wuppertal auch in künftigen ähnlichen Fällen von anderen Gerichten bekräftigt wird, bleibt abzuwarten. Spannend ist die Thematik IMO auf jeden Fall.