Zulassung an Kaufvertrag/MG-Anmeldung geknüpft?!

  • Und spätestens wenn du ihn zugelassen hast sind die Fahrzeugpapiere in deiner Hand und rechtlich gesehen bist du Eigentümer. Wenn der Händler den Wagen dann nicht rausrückt , wäre das vermutlich Unterschlagung. Was im Innenverhältnis zwischen MG und Händler geschieht, kann dir egal sein. Klar, im Worst-Case müsste man sich hier streiten aber mit den Papieren in der Hand und einem Händler der mir mein Eigentum nicht rausrücken möchte, hätte ich kein Problem das vor Ort mit der Polizei zu klären. In meinem Kaufvertrag und den dazugehörigen Klauseln steht kein Wort, das die Prämie an irgendeinem Bedingungen geknüpft wäre.


    /Edit: Du hast im Moment halt das Problem, dass du beim Händler mit Zulassung gekauft hast und das vertraglich so festgehalten wurde. Da hat der Händler dann halt im Moment die besseren Karten auf der Hand.

    Rechtlich leidet deine Situation aber selbst bei Zulassung auf deinen Namen aber womöglich daran, dass du noch gar kein Eigentum erworben hast, weil das Fahrzeug dir noch nicht übergeben wurde. In diesem Fall würde die Polizei dann auch nichts unternehmen, sondern an das Gericht verweisen.

  • Rechtlich leidet deine Situation aber selbst bei Zulassung auf deinen Namen aber womöglich daran, dass du noch gar kein Eigentum erworben hast, weil das Fahrzeug dir noch nicht übergeben wurde.

    Die physische Übergabe hat damit nichts zu tun. Es gibt einen Kaufvertrag, das Geld ist beim Händler, die Papiere bei mir. Eigentümer bin ich, der Händler zu dem Zeitpunkt nur noch Besitzer.

    MG4 EV Urban Premium - Camden Grey - voraussichtlich im August - Status 16. Juli: wird aufbereitet/wartet darauf zugelassen zu werden

  • Die Polizei würde da null Komma null machen. Im Fahrzeugbrief steht, dass es sich explizit nicht um einen Eigentumsnachweis handelt. Wenn du die Kiste zulässt und abholen willst, der Verkäufer dann aber die Herausgabe aufgrund vermeintlicher Vertragsbedingungen verweigert ist das reines Privatrecht und hat erstmal keine straftechtliche Relevanz. Kein normaler Händler würde das tun wenn er nicht irgendwie was schriftlich liegen hat. Von daher ist das alles sehr konstruiert

  • Die physische Übergabe hat damit nichts zu tun. Es gibt einen Kaufvertrag, das Geld ist beim Händler, die Papiere bei mir. Eigentümer bin ich, der Händler zu dem Zeitpunkt nur noch Besitzer.

    Bei Interesse solltest du einmal eine Jura-Vorlesung besuchen. Das ist ein klassischer Fehlschluss eines Laien.


    Das Schuldrechtsverhältnis (hier der Kaufvertrag) ist zu trennen vom Verfügungsgeschäft (die Eigentumsübertragung). Der Kaufvertrag beinhaltet lediglich die Pflicht, das Eigentum zu verschaffen. Beides sind aber getrennte Geschäfte.


    Eigentum geht über, wenn sich die Parteien darüber einig sind und eine - physische - Übergabe der Sache stattfindet.


    Das gilt auch bei KfZ. Der KfZ-Brief ist nur ein Indiz für die Eigentumsverhältnisse, aber kein Beweis darüber.


    Auf der anderen Seite ist der Besitz (also die tatsächliche Verfügungsgewalt) des Händlers ebenfalls ein Indiz für das Eigentum.


    Daher wird die Polizei in dem Setting "Neuwagen steht beim Autohaus und soll nicht herausgegeben werden" gerade nicht den Besitz brechen.

  • Ich sagte nicht, dass die Zulassung ausreicht. Aber es gibt ein Kaufvertrag, eine Überweisung UND sie Zulassungspapiere. Das reicht, meiner Meinung nach, in Kombination aus, um die Eigentumsverhältnisse darzustellen. Und wenn mir jemand akut den Zugang zu meinem Eigentum verwehrt, sollte das polizeilich auch durchsetzbar sein.


    Aber auch ich bin Laie was dies angeht aber das wäre zumindest meine persönliche Einschätzung dazu.


    /Edit: Danke für den Gegenwind Protkenny und kailo89 . Meine Aussagen hierzu waren rein Bauchgefühl und nicht korrekt oder rechtlich haltbar. Ich habe mich aufgrund eures Feedbacks hierzu nun ein wenig belesen (und auch die KI befragt) und komme zum Entschluss, ihr habt Recht. Die Polizei würde hier vermutlich nichts tun und man müsste es, wie ihr schon sagtet, zivilrechtlich regeln.

    MG4 EV Urban Premium - Camden Grey - voraussichtlich im August - Status 16. Juli: wird aufbereitet/wartet darauf zugelassen zu werden

    2 Mal editiert, zuletzt von FreakZ1 ()

  • . . . . . Woher soll der Händler wissen, auf wen der Wagen zugelassen ist, wenn man zur Abholung mit Kennzeichen kommt? Die Zulassungsbescheinigung bekommt der Händler doch dann so nie zu sehen.

    . . . .

    Einspruch, da kennst du aber die Gepflogenheiten nicht. Der Händler besteht auf eine Kopie der Zul.Besch,Teil 1und übersendet die Kopie an den Hersteller/Imorteur und bekommt so auch erst seinen ausgelegten Bonus erstattet. So war es bei Dacia, so wird es auch MG handhaben.

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    Nach langer Suche nach einem Nachfolger für meinen >17 Jahre alten Chevrolet Captiva LPG

    ist nun ein Urban Active bestellt zur Lieferung in KW12/27 auf eigenen Wunsch

    mit der Option auf den 4X zu switchen falls der mir besser gefällt.

  • Im Endeffekt ist es ja auch wirklich alles nur sehr theoretisch. Der Händler müsste plötzlich irgendwo ein Schriftstück herzaubern auf dem steht, dass der Rabatt an die Zulassung auf den Käufer gebunden ist. In dem Fall könnte er sagen die Vertragsbedingungen wurden durch Anmeldung auf jemand anderen nicht erfüllt und deswegen wird das Auto nicht rausgegeben. Dann kann sich ein Gericht damit rumärgern wer jetzt Recht hat, ob das dem Käufer beim Bestellen so gesagt wurde und und und. Ich habe keine solche Klausel seitens MG gefunden und deshalb gehe ich davon aus, dass es da auch keine entsprechenden Bedingungen gibt. Und generell ist es in Deutschland leider so, dass einem erstmal gar nichts gehört, irgendeine dämliche Ausnahme oder Regelung kann immer gefunden werden 😄

  • Also... so ganz eventuell habe ich das vermutlich genau so wie Protkenny geplant. Sprich: Kaufvertrag auf mich, Zulassung auf ein Familienmitglied, bei mir jedoch mit gleichem Nachnamen.


    Im Autohaus wurde mir auch eine kostenlose Zulassung angeboten, das ist als Punkt im Kaufvertrag gelistet. Details zur Zulassung haben wir hingegen noch gar nicht besprochen und das wollte die Verkäuferin auch noch gar nicht, als ich direkt danach meinte, dass ich bei der Zulassung da noch so einige Vorstellungen habe. Das habe noch viel Zeit, wurde mir daraufhin gesagt.


    Ich habe am Tag des Autokaufs zwar so einige Unterschriften geleistet, eine Vollmacht für eine Zulassung war da aber nicht dabei. Wenn dem so wäre, hätten sie es verschwiegen oder ich müsste mir um meine geistige Verfassung ernsthafte Sorgen machen. Und ich gehe mal davon aus, dass mir jedes relevante Dokument an dem Tag kopiert worden ist.


    Natürlich habe ich mir nach dem Kauf Gedanken gemacht, wie eine Zulassung überhaupt abläuft. Die müssten für die Zulassung neben einer Vollmacht doch auch einen Perso oder Reiseausweis im Original dabei haben oder mindestens eine beglaubigte Kopie. Oder haben sich die Prozesse verändert? Wir haben das zuletzt 2017 für unser aktuelles Auto gemacht. Ich kann mich jedoch nicht mehr erinnern, wie das damals konkret ablief.

    MG4 EV Urban 54 kWh Comfort Dynamic Red - bestellt: 30.06.26