Ich habe das für meinen ZS Hybrid+ (auch 50 / 500 Kg) schon, gemeinsam mit einem sehr bemühten TÜV Prüfer, durchgespielt. Der sog. "d-Wert" auf der originalen AHK würde problemlos für 750 kg und mehr ausreichen. Schwierig wird's bereits mit der erforderlichen Freigabe des Fahrzeugherstellers in Bezug auf die Belastbarkeit der Aufnahme-Punkte am Fahrzeug usw.. D
Seit Juni 2025 erschwert die neue Ttg (Teiletypgenehmigung / ersetzt die ABE) auf Basis der entsprechenden EU-Regelung das ganze zusätzlich. Die ist, entgegen der ABE, auch widerrufbar, so dass der Entwicklungsaufwand um sich hier als Hersteller abzusichern nochmals steigen könnte. Ob sich das für viele Produkte mit eher geringen Stückzahlen dann noch rechnet werden wir sehen.
Ich würde mich freuen wenn's eine realistische Lösung gäbe, aber so wie's aussieht scheint die Eintragung einer höheren Anhängelast auf Dauer unrealistisch.