MG4 Informationen - neu 2026 - Elektroauto Förderung

  • Hey kurze Frage da ich gerade wenig Zeit habe und es auf der offiziellen Seite nicht wirklich rauslesen kann.


    Macht es einen Unterschied, Wer das Auto bezahlt / überweist?

    Oder muss das die gleiche Person sein, die den Antrag bei der BAFA stellt und ebenfalls der Halter für mindestens 36 Monate sein muss.


    Könnte ja sein, dass sie einen Kontoauszug / Überweisungsbeleg sehen wollen und wenn dann da eine andere Person als der Halter / Antragsteller drauf steht, es Probleme gibt.

    MG4 Urban Premium | 54 kWh | 160 PS / 118 kW | Farbe: Stone-Green

    Bestellt 03.06.2026 -> Lieferzeit: 4-6 Monate | Voraussichtlicher Abholtermin: 16.07.2026 (Aber Papiere sind noch nicht da)

  • So steht es im Portal:

    Code
    Bitte beachten: Der Antrag ist vom Halter des förderfähigen Fahrzeugs zu stellen, d. h. die antragstellende Person muss als Halter des förderfähigen Fahrzeugs eingetragen sein.

    Der Halter ist derjenige, der in der Zulassungsbescheinigung steht

    Gruß

    Olli


    MG 4 Comfort MY22 - Diamond Red - R38

  • Ich möchte nochmal das Thema Haushaltseinkommen ansprechen. Weiß hier jemand nun konkret und belastbar, wie der Begriff "Haushaltsteinkommen" bei Kindern zu verstehen ist?


    Wenn meine Kinder (über 18 Jahre, Studenten ohne eigenes Einkommen) den Wagen kaufen & zulassen, aber noch bei uns wohnen.


    Welches Einkommen wird dann gerechnet?


    Gruß, Lars

  • BAFA - Fördervoraussetzungen

    und das PDF Schaubild:

    https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/Energieeffizienz/E-Auto_Foerderung_2026/Haushalt_Schaubild.pdf?__blob=publicationFile&v=3


    Und ganz ehrlich:

    So schlau bi nich da nicht draus. also deine Kinder wären WG-Mitglieder mit euch ,wenn ic hdas richtig verstehe. Sie bräuchten natürlich, für den Antrag dann eine Steuererklärung

    Bestellt: MG4 Urban Comfort 54kwh Stone Green

    geplante Ankunft: KW27

  • Käufer muss nicht Halter sein. Steht unter Punkt 5.5 bei den FAQ von der BaFa

  • Käufer muss nicht Halter sein. Steht unter Punkt 5.5 bei den FAQ von der BaFa

    Ahh Prima, Danke!
    Musste zwar jetzt erstmal suchen wieder, aber hab die FAQ auf der Seite und genau den richtigen Punkt gefunden :thumbup:


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    MG4 Urban Premium | 54 kWh | 160 PS / 118 kW | Farbe: Stone-Green

    Bestellt 03.06.2026 -> Lieferzeit: 4-6 Monate | Voraussichtlicher Abholtermin: 16.07.2026 (Aber Papiere sind noch nicht da)

  • Laut FAQ (Ziffer 3.3) zählt das Einkommen erwachsener Kinder nicht zum HH-Einkommdn:


    https://www.bafa.de/DE/Energie…voraussetzungen_node.html


    Im Umkehrschluss dürfte das Einkommen von Eltern im gleichen Haushalt dann auch nicht relevant sein, wenn das volljahrige Kind einen eigenen Antrag stellt.

    Den Umkehrschluss würde ich so nicht ziehen.


    Wesentliche Grundlagen der Unterhaltspflicht

    • Art des Unterhalts: Bei minderjährigen Kindern leistet der betreuende Elternteil seinen Anteil durch Pflege und Erziehung. Der andere Elternteil leistet den sogenannten Barunterhalt. [1, 2]
    • Dauer: Die Unterhaltspflicht endet in der Regel nicht mit dem 18. Geburtstag. Sie besteht fort, bis das Kind eine angemessene erste Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat. [1, 2, 3]

    Volljährigkeit: Ab 18 Jahren sind grundsätzlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig, sofern das Kind nicht mehr im elterlichen Haushalt lebt oder eigene Einkünfte erzielt. [1, 2]



    U N D: Ohne Steuerbescheid KEINE E-Auto-Förderung.

    Ohne Einkommensteuerbescheid gibt es keinen Nachweis über das zu versteuernde Einkommen – und ohne diesen Nachweis keine Förderung. Das klingt zunächst banal, hat aber weitreichende Konsequenzen. Denn nicht jeder gibt eine Steuererklärung ab. Betroffen sind insbesondere:

    • Ledige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Nebeneinkunfte (das ist die klassische Gruppe der Nicht-Pflichtveranlagten)
    • Rentnerinnen und Rentner, deren Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen oder die aus anderen Gründen nicht zur Abgabe verpflichtet sind
    • Berufseinsteiger und Studierende, die noch nie eine Steuererklärung eingereicht haben
    • Geringverdienende und Teilzeitkräfte, für die bisher kein Grund zur Abgabe bestand
    • Ehepaare in Steuerklasse IV/IV ohne weitere Einkünfte, die bislang freiwillig auf die Abgabe verzichtet haben

    All diese Personen haben eines gemeinsam: Es existieren keine oder nicht genügend aktuelle Steuerbescheide, um den Förderantrag zu stellen.

    Wie lässt sich das Problem lösen? Der wichtigste Hebel ist die freiwillige Abgabe von Steuererklärungen. Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann die sogenannte Antragsveranlagung nutzen und Steuererklärungen bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen. Im Jahr 2026 ist das noch für die Steuerjahre 2022, 2023, 2024 und 2025 möglich. Damit lassen sich die beiden benötigten Steuerbescheide nachträglich beschaffen.

    Für Rentnerinnen und Rentner, die nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, soll es nach Auskunft verschiedener Quellen eine Ausnahme geben: Statt der Steuerbescheide soll alternativ eine Rentenbezugsbescheinigung vorgelegt werden können. Da wir hierzu aber keine Aussage der Bafa finden konnten, raten wir auch Rentnern zur Einreichung von Steuerbescheiden.


    Quelle: https://www.steuertipps.de/fin…0-07de32902e83_frg_e48252

    MG 4 Luxury (MJ22), Diamond Red&Black Roof, EZ 06/2023, Produziert am 16.01.2023, Entertainment System Version : SWI68-29958-1300R73, Werkstatt-SOH-Wert 98% (20.6.2025, 24.250 km), DiY-SOH-Wert 96,6 % (26.06.2025, 26700 km), DiY-SOH-Wert 95,6% (20.12.2025, 30910 km), DiY-SOH-Wert 94,9 % (30.05.2026, 36.000 km), Werkstatt-SOH-Wert 94 % (18.06.2026, 37.233km)

    VW Touran United, 2.0 TDI, EZ 2008, DSG, Klimaautomatik, Glasschiebedach, Anhängerkupplung

  • Die Unterhaltspflicht besteht aber auch anders herum, sprich: Das vermögende Kind müsste für seine mittellosen Eltern aufkommen. Da das BAFA in dieser Konstellation (Eltern stellen den Antrag) aber offenbar die volljährigen Kinder im gleichen Haushalt ungeachtet ihres Vermögens ausblendet und nur auf die Eltern abstellt, schließe ich daraus, dass es umgekehrt genauso möglich (!) ist, dass die (vermögenden) Eltern bei volljährigen, antragsstellenden Kindern "ausgeblendet" werden.


    Maßgeblich ist am Ende laut Förderrichtlinie aber ohnehin das zu versteuernde Haushaltseinkommen - und nicht Unterhaltspflichten. Da Eltern keine gemeinsame Steuererklärung mit ihren volljährigen Kindern abgeben, ist es nur konsequent, wenn die volljährigen Kinder bei der Förderung nicht berücksichtigt werden - und umgekehrt.


    Und den Weg zum Steuerbescheid hast du ja selbst dargestellt, das ist also kein Hindernis.

  • Stimmt schon, es gibt die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern.

    Allerdings gibt es seit 2020 das Angehörigen Entlastungsgesetz, danach greift eine Unterhaltspflicht erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 €.

    Ich würde das nicht mit der Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern gleichsetzen.


    Aber zurück zur Ausgangsfrage im Beitrag #53


    „Wenn meine Kinder (über 18 Jahre, Studenten ohne eigenes Einkommen) den Wagen kaufen & zulassen, aber noch bei uns wohnen.“

    Ohne eignes Einkommen, keinen Steuerbescheid und ohne Steuerbescheid keine E-Auto-Förderung

    MG 4 Luxury (MJ22), Diamond Red&Black Roof, EZ 06/2023, Produziert am 16.01.2023, Entertainment System Version : SWI68-29958-1300R73, Werkstatt-SOH-Wert 98% (20.6.2025, 24.250 km), DiY-SOH-Wert 96,6 % (26.06.2025, 26700 km), DiY-SOH-Wert 95,6% (20.12.2025, 30910 km), DiY-SOH-Wert 94,9 % (30.05.2026, 36.000 km), Werkstatt-SOH-Wert 94 % (18.06.2026, 37.233km)

    VW Touran United, 2.0 TDI, EZ 2008, DSG, Klimaautomatik, Glasschiebedach, Anhängerkupplung