Mehr geht natürlich immer.
Weniger auch, zumindest wenn man vor hat das Auto nur in DE zu bewegen. Man muss aber auch hier über der halben Achslast bzw. der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bleiben.
Mehr geht natürlich immer.
Weniger auch, zumindest wenn man vor hat das Auto nur in DE zu bewegen. Man muss aber auch hier über der halben Achslast bzw. der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bleiben.
Der große Preisunterschied zu einem Reifen der vielleicht nur 180 fahren darf, wird es nicht sein.
Tatsächlich kann es schon mal große Unterschiede geben. Ist ein bestimmter Reifen "standart" für 240kmh kann ein 180er schon mal signifikant teurer sein. Muss es aber nicht.
Tatsächlich kann es schon mal große Unterschiede geben. Ist ein bestimmter Reifen "standart" für 240kmh kann ein 180er schon mal signifikant teurer sein. Muss es aber nicht.
Ich glaube die Reifen für den Urban sind für SUV,s geeignet.
Mit verstärkten Flanken.
Bin mir nicht ganz sicher, meine aber das gelesen zu haben.
Vielleicht wegen den 100 Kilo mehr die er wiegt, im Vergleich mit einem Verbrenner in der Größe.
Ich habe einen Datenvergleich mit dem Kona gemacht.
Hat mich interessiert, da der Kona als City SUV oder Crossover durchgeht.
Der Urban ist länger und breiter.
In der Höhe hatte der Kona glaube ich etwas mehr.
Der Urban hat auch 11 Zentimeter mehr Radstand.
Wenn er Kunststoffbeplankungen und etwas mehr Bodenfreiheit, wäre er ein SUV.
Das hat mir eine KI verraten.
Könnte man so stehen lassen.
Das er als Hatchback eine Dachreling hat ist auch ungewöhnlich, soll die Karosserie optisch wohl strecken.
Danke für Ihre Rückmeldung. Könnten Sie bitte bestätigen, ob Sie diese Reifen montiert haben? Ich habe bei Goodyear nur die Ausführung 93V statt 93H gefunden.
Hier ein Foto meiner Reifen
Alles anzeigenIch glaube die Reifen für den Urban sind für SUV,s geeignet.
Mit verstärkten Flanken.
Bin mir nicht ganz sicher, meine aber das gelesen zu haben.
Vielleicht wegen den 100 Kilo mehr die er wiegt, im Vergleich mit einem Verbrenner in der Größe.
Ich habe einen Datenvergleich mit dem Kona gemacht.
Hat mich interessiert, da der Kona als City SUV oder Crossover durchgeht.
Der Urban ist länger und breiter.
In der Höhe hatte der Kona glaube ich etwas mehr.
Der Urban hat auch 11 Zentimeter mehr Radstand.
Wenn er Kunststoffbeplankungen und etwas mehr Bodenfreiheit, wäre er ein SUV.
Das hat mir eine KI verraten.
Könnte man so stehen lassen.
Das er als Hatchback eine Dachreling hat ist auch ungewöhnlich, soll die Karosserie optisch wohl strecken.
Die Dachreling brauchst ggfls. um ein Trägersystem für Ski oder Dachbox etc. zu montieren.
Weniger auch, zumindest wenn man vor hat das Auto nur in DE zu bewegen. Man muss aber auch hier über der halben Achslast bzw. der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bleiben.
Bislang galt als Mindestwert der geringste eingetragene Wert. Kannst du deine sichere Quelle, wonach das in D diese Regelung verbindlich angewandt werden kann, mitteilen? Danke.
Weniger auch, zumindest wenn man vor hat das Auto nur in DE zu bewegen. Man muss aber auch hier über der halben Achslast bzw. der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bleiben.
Mag sein, ich habe nur keinen Bock auf eventuelle Diskussionen mit einem Polizeibeamten. Deswegen sehe ich die Angaben im COC Papier als Mindestvorgabe an. Damit bin ich auf der sicheren Seite.
Das ist in der StVZO geregelt §36 direkt der erste Satz wer es nachlesen mag.
Es geht nicht um den Reifenindex den der Hersteller vorgibt sondern die zulässigen eingetragenen maximal Lasten bzw. die eingetragene bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Wer mit Allwetterreifen fährt kann auch niedriger gehen (beim Geschwindigkeitsindex) und sich nen Aufkleber an den Bildschirm kleben mit der für die Reifen zulässigen Maximalgeschwindigkeit
Bislang galt als Mindestwert der geringste eingetragene Wert. Kannst du deine sichere Quelle, wonach das in D diese Regelung verbindlich angewandt werden kann, mitteilen? Danke.
Haftbob hat ja schon genannt, dass es aus §36 STVZO hervor geht. Gibt vom ADAC auch ein Merkblatt, dass dies noch ein wenig detaillierter ausführt und man sieht dort auch, dass hier auf eine EU Regelung referenziert wird. Solche Regelungen können aber auf Länderebene weiter eingeschränkt werden. Ein anderer User hier hatte schon erwähnt, dass Italien hier wohl restriktiver ist.
Haftbob hat ja schon genannt, dass es aus §36 STVZO hervor geht. Gibt vom ADAC auch ein Merkblatt, dass dies noch ein wenig detaillierter ausführt und man sieht dort auch, dass hier auf eine EU Regelung referenziert wird. Solche Regelungen können aber auf Länderebene weiter eingeschränkt werden. Ein anderer User hier hatte schon erwähnt, dass Italien hier wohl restriktiver ist.
Wo genau steht da, dass ein niedrigerer Lastindex gefahren werden darf?
Im Gesetzt steht nur die Kennzeichnungspflicht und der ADAC klärt sehr gut auf (Danke für das Merkblatt), schreibt aber auch nur vom "manchmal überdimensionierten Lastindex".
Also aus beiden Quellen finde ich keine Ableitung, daß ein geringerer Lastindex als in den Papieren / COC angegeben ist gefahren werden darf. Es besteht die Möglichkeit einen geringeren Lastindex zu fahren - mache ich auch - aber eben nicht auf Basis deiner Hinweise.
Ansonsten korrigiere mich gerne wo ich das überlesen habe......