MG4 EV Urban Ganzjahresreifen / GJR / Allwetterreifen Erfahrungen und Bilder

  • Der Lastenindex muss eingehalten werden nur der Geschwindigkeitsindex darf unterschritten werden wenn ein nötiger Hinweis sichtbar angebracht ist.


    Sieht man zb sehr oft bei Mietfahrzeugen.



    FreakZ1 und Haftbob reden die ganze Zeit von Geschwindigkeit

    MG 404 redet die ganze Zeit von Gewicht

  • MG 404 Direkt im ersten Satz.


    Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen.


    Betriebsbedingungen sind zulässige Achslasten bzw. BBH. Für PKWs wird das nicht näher spezifiziert.


    Das ADAC Merkblatt hat sowohl zum Niedrigeren Lastindex als auch Niedrigerer Geschwindigkeitsindex die entsprechende Erklärung und auch den Verweis zur EU Regelung.

    MG4 EV Urban Premium - Camden Grey

    Bestellt 7. Mai 2026 - abgeholt 22. Juli 2026

  • Der Lastenindex muss eingehalten werden nur der Geschwindigkeitsindex darf unterschritten werden wenn ein nötiger Hinweis sichtbar angebracht ist.

    Der Hinweis wird nur gebraucht, wenn der Geschwindigkeitsindex unter der BBH ist. Auch der Lastindex darf unterschritten werden so lange sichergestellt ist, dass der Index der gefahren wird, über halben Achslast ist.


    /Edit:
    Ja, mir ist durchaus bewusst, dass wenn man dies tut und man kontrolliert wird, es vermutlich Diskussionen mit der Polizei geben wird, auch wenn dies rein rechtlich erlaubt ist.

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    Einmal editiert, zuletzt von FreakZ1 ()

  • @all

    Bevor das hier in ein noch größeres Durcheinander ausartet ziehe ich mich aus dem Teilbereich "Traglast / Lastenindex" zurück. Gesetze, Richtlinien und dergleichen zu zitieren birgt immer die Gefahr, dass sich daraus ein untaugliches Halbwissen entwickelt. Dieses (Teil-) Thema über die subjektive Meinungsbildung hinaus rechtssicher und logisch aufzubereiten ist etwas aufwendiger. Solche Diskussionen können sich leicht zu einem Disput entwickeln, da "Recht haben" u.ä. an Gewicht gewinnt. Das möchte ich nicht, da sowas unserem eigentlich guten Klima hier schadet.


    Letztlich muss ja auch jeder für sich selbst verantwortlich handeln. Danke, dass ihr das versteht.

  • Am einfachsten ist das Problem beseitigt wenn man das beim TÜV vorträgt und eintragen läßt, wenn der Prüfer dazu sein ok gibt. Der hat das studiert und weiß es sicher.


    Ich kenne das ausm E36-Forum noch zu Zeiten als sehr schmale Reifen auf sehr breite Felgen gezogen wurden, da gabs auch Probleme wegen der Lastindexe, da haben ein paar beim TÜV das Fahrzeug abgelastet und konnten danach die Reifengröße eintragen lassen und sie legal fahren.

    Ablasten wird hier bei einem Index darunter wohl eher nicht nötig werden, eintragbar ist es bestimmt.

    Aber wie erwähnt --> Fachmann fragen!



    Greetz


    Cap

    MG4 Standard Medal Silver, Softwareversion MCU: 69.4.6.0, Software-Version-Mikroprozessor: SWI69-29958-1100R40

  • Wo genau steht da, dass ein niedrigerer Lastindex gefahren werden darf?

    Im Gesetzt steht nur die Kennzeichnungspflicht und der ADAC klärt sehr gut auf (Danke für das Merkblatt), schreibt aber auch nur vom "manchmal überdimensionierten Lastindex".

    Das steht direkt im nächsten Abschnitt im Adac Merkblatt

    Screenshot_20260802_141329_com_android_chrome_ChromeTabbedActivity.jpg


    mit Referenz zur Eu-Regelung bezüglich Kfz Zulassungsverfahren und der Bereifung


    Screenshot_20260802_161633_com_google_android_apps_docs_PdfViewerActivity.jpg


    Dort steht z.b auch, dass man den höheren Wert nehmen muss wenn man die gleiche Bereifung fährt an allen Rädern und es unterschiedliche Achslasten gibt aber das ist ja klar, man wechselt ja hoffentlich ab und zu die Räder von hinten nach vorne und anders herum.


    Da der deutsche Gesetzgeber nicht ausdrücklich vorgibt, sich an die im Fahrzeugschein eingetragenen Indizes zu halten kann man auch davon ausgehen, dass mit "Belastung" die Achslast gemeint ist, so wie mit Geschwindigkeit die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit gemeint ist.


    Es macht ja auch nur Sinn: Der Fahrzeughersteller sagt das Auto darf an der Hinterachse mit maximal x belastet werden.


    der Reifenhersteller sagt, die Reifen halten der Last von x (bzw. Der Hälfte hiervon) stand. -> alles i.O.


    Wer das Auto dann über die Achslast beläd, die Reifen aber nur für die hälftige Achslast eine Zulassung haben und man dann aufgrund eines Reifenplatzers einen Unfall baut, der wird natürlich doppelt bestraft.


    Wenn man hier ein Risiko sieht lässt man die Finger davon, groß Diskussionen wird es mit der Polizei aber nicht geben, warum auch.


    Würde mich wundern wenn die überhaupt auf die Reifenindizes schauen und das abgleichen bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle.