Also nach den Infos die bislang zusammengekommen sind, bestätigt sich ja das Bild, dass bei Wahl schon länger etwas nicht passt.
In dem Fall, der mir bekannt ist, kann ich sagen dass das Auto am Freitag vormittag gezeigt wurde, es steht auf einem Parkplatz etwas entfernt vom Händlerstandort zusammen mit weiten MG Fahrzeugen herum.
Es wurde der Kaufvertrag zusammen mit der FIN ausgedruckt mit mitgegeben, die FIN ist dem Auftrag zugeordnet. Das Fahrzeug hat noch die Übernahmenahmepapiere vom Schiffstransport sichtbar angebracht, es kam in Wilhelmshafen an.
Ich hoffe, dass es für bezahlte Fahrzeuge ein gutes Ende hat, wenngleich die Situation mit den Zwischenfinanzierenden Banken nicht gut aussieht.
Das Fahrzeug ist schnell abgeholt und der bereits bezahlte Kaufpreis ist schnell nur noch eine Nr. auf der Insolvenzliste, solange das Kundeneigentum am Fahrzeug nicht anerkannt wird.
Bei unserer eigenen Bestellung werden wir deshalb vermutlich versuchen, unter Berufung auf § 321 BGB eine andere bzw. abgesicherte Zahlungsabwicklung zu erreichen, also Zahlung Zug um Zug gegen Fahrzeug und Originalpapiere bzw. eine geeignete Sicherheit.
Alternativ müsste man über eine einvernehmliche Vertragsauflösung sprechen. Eine solche Auflösung kann bei einem bereits verbindlich geschlossenen und nicht widerrufbaren Kaufvertrag allerdings nicht ohne Weiteres einseitig erklärt werden und könnte – je nach rechtlicher Situation – weitere Ansprüche von Wahl auslösen.
Daher werden wir das voraussichtlich zunächst anwaltlich prüfen lassen.
Just my 2 cents.