Beiträge von row-dy

    Wenn das immer wieder kommt, könnte vielleicht ein manueller Neustart des Systems helfen. Ich mache das alle paar Wochen mal und seitdem hab ich auch keine Softwarespinnereien mehr.

    Und was soll so ein Reset per Hometaste bringen? Oder meinst du man soll den Pluspol an der Batterie für einige Zeit abschrauben?

    Es betrifft alle Vertragsstrafen die per Aushang an einem Parkplatz hängen.

    Wenn man auf einen Parkplatz fährt schließt nach einen Vertrag, konkludentes Handeln (schlüssiges Verhalten), der Parkplatzbetreiber dadurch, das er das Befahren des Platzes duldet, der Fahrer dadurch, das er den Platz befährt und das Auto abstellt. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob der gebührenpflichtig ist oder nicht.

    § 309 BGB

    Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

    6.(Vertragsstrafe)
    eine Bestimmung, durch die dem Verwender für den Fall der Nichtabnahme oder verspäteten Abnahme der Leistung, des Zahlungsverzugs oder für den Fall, dass der andere Vertragsteil sich vom Vertrag löst, Zahlung einer Vertragsstrafe versprochen wird;


    Holt euch das Geld zurück!

    Parkplatzbewirtschafter können keine Vertragsstrafen per Aushang verlangen hat das OLG Bamberg Aktenzeichen 3 UKl 21/25 e entschieden.

    Mit so einem Aushang verstoßen sie gegen § 309 Nr. 6 BGB „Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit“

    Deshalb ist die Klausel unwirksam.


    Abzocke mit Parkgebühren: Gerichtsurteil hilft betroffenen Autofahrern
    Überhöhte Vertragsstrafen beim Parken sind oft unzulässig. Das Oberlandesgericht Bamberg hat entschieden, dass pauschale Strafgebühren gegen geltendes Recht…
    web.de

    Hatte drei Neuwagen aus besagtem Hause.. Der Schrott kommt mir definitiv nicht mehr in die Garage. Jede Woche war etwas anderes kaputt. Und nicht nur Kleinigkeiten.

    So unterschiedlich sind die Erfahrungen. Unser Touran ist jetzt 17 und hat außer zu den Inspektionen noch nie eine Werkstatt von innen gesehen.

    Seit über 50 Jahren hatten wir mit drei Ausnahme nur Fahrzeuge aus dem Konzern. Die einzigen „Frendfabrikate“ waren ein Citroën GS, der wurde leider sehr schnell ein Rostopfer und ein Opel Vectra A, der war aber fast ständig kaputt. Und jetzt dem MG.

    Ich denke vor Gericht hätten diese Raubritter keine guten Karten. Denn man wird als Vertragspartner unangemessen benachteiligt. Ich würde argumentieren, das Schild ist mit dem kleingedruckten AGB‘s zu vergleichen, denn man erfährt den Inhalt erst, wenn man auf dem Parkplatz ist, also nach Vertragsabschluss.

    Evtl. könnte man auch mit einseitiger nachträglicher Vertragsänderung argumentieren.