Ich bestätige hiermit nochmals, dass ich bereits 340 Euro überwiesen bekommen habe.
THG Quote 2026
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Letzte Woche bekam ich 2 Mails von EnBw.
Einmal Ablehnung der Quote für den MG, einmal Überweisung für die Zoe.
Sobald ich aus dem Urlaub zuhause bin, muss ich erst mal prüfen, ob der Vorbesitzer in 2026 überhaupt noch bezugsberechtigt war. Ggf. hatte der ja auch ein Abo laufen und der Provider hat den Antrag gestellt, obwohl. Ich mehr bezugsberechtigt.
Ich hatte Anfang Februar gekauft, Ende Februar zugelassen und war der Meinung, das Fahrzeug stand schon ne Weile beim Händler.
Rückholen wird etwas schwierig: Anfrage beim Bund auf Datenauskunft über mein Fahrzeug, danach Kontakt des Providers und des Vorbesitzers, über diese versuchen, das Geld zu bekommen.
So, nach meinem Urlaub habe ich mal beim Händler angerufen. Das Fahrzeug wurde abgemeldet im Oktober 2025. Somit hat irgendjemand unberechtigterweise meine THG Quote für 26 eingestrichen . Ich habe jetzt sowohl beim Kraftfahrtbundesamt ein Auskunftssuchen eingereicht als auch den Vorbesitzer aufgefordert mir entweder das Geld zu senden oder mir den Provider zu nennen und diesen auch anzugehen damit er die THG Quote entweder direkt an mich auszahlt oder rückgängig macht .
Hab eine Frist gesetzt und bin gespannt, was passiert.
Sollte sich der Vorbesitzer nicht melden, werde ich wohl die Rechtsschutzversicherung bemühen und zum Anwalt gehen.
310€ lasse ich mir nicht einfach "klauen".
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Das ist echt bitter. Tut mir auch leid, dass Du da durch musst. Als Außenstehender ist das ziemlich spannend. Halte uns gerne auf dem Laufenden.
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So, nach meinem Urlaub habe ich mal beim Händler angerufen. Das Fahrzeug wurde abgemeldet im Oktober 2025. Somit hat irgendjemand unberechtigterweise meine THG Quote für 26 eingestrichen . Ich habe jetzt sowohl beim Kraftfahrtbundesamt ein Auskunftssuchen eingereicht als auch den Vorbesitzer aufgefordert mir entweder das Geld zu senden oder mir den Provider zu nennen und diesen auch anzugehen damit er die THG Quote entweder direkt an mich auszahlt oder rückgängig macht .
Hab eine Frist gesetzt und bin gespannt, was passiert.
Sollte sich der Vorbesitzer nicht melden, werde ich wohl die Rechtsschutzversicherung bemühen und zum Anwalt gehen.
310€ lasse ich mir nicht einfach "klauen".
Eventuell war das so ein Automatisches Gedöns (2 Jahres Vertrag). Der Verkäufer stellt sich dumm oder hat es eventuell tatsächlich nicht bemerkt.
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Hallo zusammen,
trotz anderslautiger Email Nachricht/Antwort auf die Anfrage wie es mit der Expresszahlung aussieht...(zusammen oder zweigeteilt)...habe ich meine 340 euro innrhalb (ca) einer Woche komplett auf dem Konto gehabt...
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Das Fahrzeug wurde abgemeldet im Oktober 2025. Somit hat irgendjemand unberechtigterweise meine THG Quote für 26 eingestrichen .
Na die prüfen in unseren Ämtern ja scheinbar super nach, wenn ein in 2025 abgemeldetes Auto für 2026 auf den alten Halter trotzdem THG Quote beantragen kann...
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Vorbesitzer hat sich gemeldet... er hatte ein Abo abgeschlossen und es fiel ihm nicht auf. Zwischenzeitlich hat er sich bei seinem Anbieter (elektrovorteil.de) gemeldet und diese um Rückabwicklung gebeten.
Ich werde nun diese Tage mich auch noch an den Anbieter wenden und diese auffordern, mir den Betrag zu erstatten oder die Beantragung rückgängig zu machen.
Parallel gab es auch eine Antwort vom UBA auf meine Anfrage:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr (...),
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das Fahrzeug wurde bei uns am 01.01.2026 von der ecoturn GmbH / „elektrovorteil.de“ (Ludwig-Ganghofer-Str. 1, 82931 Grünwald) beantragt. Nur bei diesem ersten Antrag konnte die pauschale Strommenge für das Fahrzeug bescheinigt werden, da dieser Antrag zuerst gestellt wurde (§ 7 Absatz 5 Satz 3 der 38. BImSchV). Ein weiterer Antrag musste daher abgelehnt werden.
Bei dieser Mitteilung war eine andere Person bzw. Unternehmen Inhaber der für das Fahrzeug vorgelegten Zulassungsbescheinigung Teil I, also eine Person/ Unternehmen, auf die/ das das Fahrzeug zuvor zugelassen war – möglicherweise der/die Vorbesitzer/in bzw. Händler, der die Bescheinigung der Strommenge für das Fahrzeug in Anspruch genommen hat, unter Umständen unter Vorlage der alten Zulassungsbescheinigung.
Jedoch kann pro Fahrzeug nur einmal eine Bescheinigung pro Jahr erfolgen, weshalb beim zweiten Antrag eine Ablehnung zu erfolgen hatte. Für weitere Schritte bietet sich eine Kontaktaufnahme mit dem Vorbesitzer/Händler an.
Wir weisen darauf hin, dass wir als vollziehende Behörde keinen Einfluss auf einzelne Antragsteller bzw. Dienstleister und deren Handeln haben sowie darauf, ob ein Fahrzeug zwischenzeitlich ab- oder umgemeldet wurde und wer für ein Fahrzeug den Antrag stellt. Das Umweltbundesamt ist lediglich dafür zuständig, auf Antrag Strommengen zu bescheinigen, die im Straßenverkehr eingesetzt wurden. Wir können Ihnen lediglich Auskunft darüber geben, welche Daten uns von Ihnen vorliegen und woher diese stammen. An den Vertragsverhältnissen von Fahrzeughaltern mit Dienstleistungsunternehmen ist das Umweltbundesamt nicht beteiligt und kann diesbezüglich auch nicht unterstützend tätig werden. Es handelt sich nicht um eine staatliche Prämie, es gibt keine Auszahlungen von Seiten des Umweltbundesamtes.
Wir können weder weitere Informationen bereit stellen noch als vollziehende Behörde rechtsberatend tätig werden. Daher betrachten wir diese Anfrage als erledigt. Weitere Anfragen zu diesem Vorgang werden nicht beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Vollzugsteam 38. BImSchV
______________________________________
Umweltbundesamt
Fachgebiet I 2.7 -
Kraftstoffe und Energie im Verkehr
(...)
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Vorbesitzer hat sich gemeldet... er hatte ein Abo abgeschlossen und es fiel ihm nicht auf. Zwischenzeitlich hat er sich bei seinem Anbieter (elektrovorteil.de) gemeldet und diese um Rückabwicklung gebeten.
Ich werde nun diese Tage mich auch noch an den Anbieter wenden und diese auffordern, mir den Betrag zu erstatten oder die Beantragung rückgängig zu machen.
Parallel gab es auch eine Antwort vom UBA auf meine Anfrage:
Wenn die nichts überprüfen warum brauche die dann so lange um die Anträge zu genehmigen, glaub wir sind inzwischen bei über 6 Monaten Bearbeitungszeit.
Und eine einfache Halterabfrage kann man auch automatisieren...
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Schnell und Deutschland ist ein Widerspruch.