Zitatrow-dy nur mal als Referenz:
OLG Hamm (Az. 28 U 2/16): Schon 2016 entschied das Gericht, dass eine fehlende oder nicht wie beworben funktionierende Freisprecheinrichtung ein Rücktrittsgrund ist.
Internationale Vorwahlen nach E.164 sind außer bei MG lange Stand der Technik. Die Freisprecheinrichtung ist werde über Voice noch Display nutzbar solche Nummer das dem Kontaktbuch anzuwähken
Seit dem 01.01.2022 gilt für alle Kaufverträge: Ein Produkt mit „digitalen Elementen“ (wie ein modernes Infotainment-System) ist nur dann mangelfrei, wenn es die erforderlichen Aktualisierungen erhält, um funktionsfähig zu bleiben.