Mobile Wallbox/Ladestation 11kW

  • Wir haben einen elektronischen Drehstromzähler. Erfüllt dieser die Forderung nach Fernsteuerbarkeit oder muss es ein Smart-Meter sein? Was wäre das zusätzliche Gerät für den Stromkasten?

    Kann man nicht pauschal sagen. Mein Kollege hat bei der alten Anlage gesagt geht nicht müsste neu und das war auch ein digitaler Zähler. Was genau dazu müsste habe ich nicht gefragt.


    Beim neuen Zähler meinte er top, klappt spart Geld.



    Was der neue definitiv kann ist das man nicht mehr manuell ablesen muss sondern dass der Netzbetreiber das kann. Wenn ihr Netzbetreiber sie nicht auffordert den Zählerstand zu übermitteln dann wird er höchstwahrscheinlich auch regelbar sein.



    Am besten Angebote anfordern.

  • Nein, wir müssen nach wie vor Zählerstände melden. Also wird er nicht steuerbar sein.

    Bleibt weiterhin die Frage, wie man eine mobile 11kW-Box §14 EnWG konform betreibt bzw. die Frage, ob man von der Pflicht befreit ist, bis der Netzbetreiber die technischen Voraussetzungen für eine Steuerung geschaffen hat.

    MG 4 Urban Premium Black Pearl | Lieferung voraussichtlich Ende 01.2027

  • Dann benötigte der Stromanbieter eine Netzschnittstelle mit dem digitalen Stromzähler wie bei Timber oder Live.

    MG4 Standard MJ. 23 ZL 2/24 Dover Weiß

    R40 Auto meiner Frau

    MG4 Trophy orange mit schwarzem Dach EZ 09/23

    R 67 T-Box 23/23 2. Inspektion am 02.09.25 bei 8.230 km

  • Ob man seine Wallbox nach Paragraph 14 betreiben möchte oder nicht, ist keine Entscheidung die man selber treffen kann. Man muss die danach betreiben.

    Wer es nicht macht, darf sich halt nicht erwischen lsssen, wobei ich da aktuell keine große Gefahr drin sehe, weils keiner wirklich prüft und wir aktuell keinen Engpass haben.


    Das Thema betrifft nicht nur Wallboxen, sondern auch zum Beispiel Wärmepumpen. Wir haben dafür einen digitalen Zähler und müssen den Zählerstand selber ablesen. Dafür hängt vor dem Zähler der Wärmepumpe ne separate Steuerbox vom Netzbetreiber. Soll heißen, dass es da verschiedene Lösungen gibt.


    Mobile Wallboxen gibt es ja einige. Ich hab da auch ein Auge drauf geworfen. Die meisten erfüllen den 14er nicht oder ich hab die Infos dazu nicht gefunden. Wer das erfüllt, ist der NRGKick. Der regelt das irgendwie über eine Netzwerkschnittstelle (Wlan???). Aber das Teil ruft auch einen stolzen Preis auf.


    Go-e gibt es auch noch, wo das können sollte.


    So wie ich es verstanden habe, gibt es nicht nur einen Weg um den Paragraf 14 umzusetzen, sondern mehrere. Wenn vom Schaltschrank das Kabel separat zu der Steckdose geht, kann man wohl im Schrank was einbauen um die Leistung zu drosseln.


    Das Beste wird sein, dass Dein Elektriker dir da sagen soll, was in Deinem Fall der richtige Weg ist. Wie du geschrieben hast, muss der da ja eh draufschauen.

    Bin kein Autoenthusiast, für mich sind Autos Gebrauchsgegenstände. Aktuell Besitzer und Fahrer eines 12 Jahre alten Fremdfabrikats. Aktuell einen MG4 Urban 54 Comfort bestellt.