Tempomat und/oder ACC?

  • Also mein ACC funktioniert meist 100%ig ordentlich. Aber ich verwende ihn auch meist nur auf Autobahnen oder gut ausgebauten Bundesstraßen. Und da sollte es StVO-bedingt auch keine Radfahrer geben.

    Im übrigen auch hier der Hinweis dass Radfahrer schon seit längerem wie ein vollwertiger PKW überholt werden müssen. Also Gegenfahrbahn frei und volle Fahrzeugbreite auf der Gegenfahrbahn! Wer mich so halbseiden mit einem Rad mal knapp über dem Mittelstreifen bei Gegenverkehr überholt wird angezeigt - weil megagefährlich und inzwischen klar verboten.

    Die ganze E-Flotte:

    - MG4 Luxury MJ22 in Diamond Red Softwarestand: R46
    - BMW C-Evolution E-Scooter
    - Kettler E-Blaze E-Mountainbike mit Bosch CX

  • Selig sind diejenigen die das Fahren noch mit Kopf, Verstand und Ihrem "Popometer" gelernt haben.

    Wenn man dann irgendwann noch VW Käfer oder Simca 1000 (Heckmotor und Heckantrieb) pilotiert hat,

    deaktiviert man (wenn möglich) einfach die Assistenzsysteme die nerven. ;)

  • Also mein ACC funktioniert meist 100%ig ordentlich. Aber ich verwende ihn auch meist nur auf Autobahnen oder gut ausgebauten Bundesstraßen. Und da sollte es StVO-bedingt auch keine Radfahrer geben.

    Im übrigen auch hier der Hinweis dass Radfahrer schon seit längerem wie ein vollwertiger PKW überholt werden müssen. Also Gegenfahrbahn frei und volle Fahrzeugbreite auf der Gegenfahrbahn! Wer mich so halbseiden mit einem Rad mal knapp über dem Mittelstreifen bei Gegenverkehr überholt wird angezeigt - weil megagefährlich und inzwischen klar verboten.

    Wo steht das denn ?

    Man muss einen Sicherheitsabstand beim Überholen eines Radfahrers einhalten. Vom Spurwechsel habe ich noch nirgends etwas gelesen.


    VG

    SieDu

  • Wie breit ist nochmal Dein Auto ? Und wie breit ist eine Spur ?

    Bei 1,5m Abstand ist man aus meiner Sicht mit den rechten Reifen immer noch im Mittelteil der rechten Spur (wenn sich auch der Radfahrer an die STVO hält).


    VG

    SieDu

    eigentlich muss ich ehrlich sagen, das ich auf eine solche Diskussion keine Lust habe, weil es in meinen Augen etwas mit Anstand zu tun hat, einen sicheren Abstand ein zu halten. Die STVO sagt "mindestens" 1,5/2 m , also was hindert dich daran, außer dein Ego, einen vernünftigen Sicherheitsabstand einzuhalten?

  • lt. § 5 STVO bei einspurigen Fahrzeugen (z.B. Fahrrad, Roller etc.) innerorts 1,5m, außerorts 2,0m - m i n d e s t e n s.

    Überhole ich innerorts einen Fahrradfahrer komme ich bei 1,5m Abstand also zwangsläufig auf die Gegenfahrbahn.

    Dann kann ich aber gleich komplett auf die Gegenfahrbahn fahren - sprich die Spur wechseln.

    Und nicht vergessen dabei zu blinken.

  • § 5 Abs. 4 Satz 2.

    Wo steht das denn ?

    Man muss einen Sicherheitsabstand beim Überholen eines Radfahrers einhalten. Vom Spurwechsel habe ich noch nirgends etwas gelesen.


    VG

    SieDu

    § 5 Abs 4 Satz 2


    Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.


    Wie will man einen Mindestabstand von 2 Metern einhalten, ohne die Spur vollständig zu wechseln?

    MG 4 Luxury (MJ22), Diamond Red&Black Roof, EZ 06/2023, FICM-MPU-Version : SWI68-29958-1300R30

    VW Touran United, 2.0 TDI, EZ 2008, DSG, Klimaautomatik, Glasschiebedach, Anhängerkupplung

  • Standardbreite der Spur auf deutschen Landstraßen ist 3,5m, soweit ich das noch weiß..


    Man sieht aber auch an dieser "Regel" wie stumpf und teils "überrestruktiv" sowas ist und einem das Mitdenken wegnimmt: Einen bergauf fahrenden und dabei weit schlingenden GelegenheitsRadler auf Landstraße überhole ich im weiten Bogen mit mindestens 3m Abstand, einen bergab fahrenden Sportler überhole ich gefahrlos mit 1-1,5m.

    Alles eine Frage der Gegebenheiten.

    MG4, Standard, MY23

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    Intelligenz und Bildung sind nicht kausal..

    Einmal editiert, zuletzt von dearred ()