Tempomat und/oder ACC?

  • eigentlich muss ich ehrlich sagen, das ich auf eine solche Diskussion keine Lust habe, weil es in meinen Augen etwas mit Anstand zu tun hat, einen sicheren Abstand ein zu halten. Die STVO sagt "mindestens" 1,5/2 m , also was hindert dich daran, außer dein Ego, einen vernünftigen Sicherheitsabstand einzuhalten?

    Wenn Du auf eine solche Diskussion keine Lust hast dann wundere ich mich schon stark darüber dass Du überhaupt mitdiskutierst.

    Ist ja keine Pflicht hier seine eigene Meinung zu schreiben.

    Eine eigene Meinung zu haben ist auch kein Verbrechen. Ich überhole Radfahrer bereits seit Jahrzehnten und hatte noch nie ein Sicherheitsrisiko dabei und ich mache es wie "dearred" gerade beschrieben hatte. Alles easy und kein Problem und zu über 90% der Überholvorgänge kein Grund auf die andere Fahrspur zu wechseln.

    Und Leute die über Anstand meckern haben meist selbst keinen ;)


    VG
    SieDu

  • Ich bin ungefähr 3.000 km im Jahr mit dem Fahrrad unterwegs. Ich meide wo immer es geht Bundesstraßen ohne Radweg. Dort wird mit so geringen Abstand überholt, das man sich fast abgedrängt fühlt.

    Es hat ja seinen guten Grund das seit einiger Zeit in der StVo ein seitlicher Mindestabstand in Metern beim Überholen von Fußgängern, Zweiradfahrern und Elektrokleinfahrzeugen vorgeschrieben.

    MG 4 Luxury (MJ22), Diamond Red&Black Roof, EZ 06/2023, FICM-MPU-Version : SWI68-29958-1300R30

    VW Touran United, 2.0 TDI, EZ 2008, DSG, Klimaautomatik, Glasschiebedach, Anhängerkupplung

  • Ich bin ungefähr 3.000 km im Jahr mit dem Fahrrad unterwegs. Ich meide wo immer es geht Bundesstraßen ohne Radweg. Dort wird mit so geringen Abstand überholt, das man sich fast abgedrängt fühlt.

    Es hat ja seinen guten Grund das seit einiger Zeit in der StVo ein seitlicher Mindestabstand in Metern beim Überholen von Fußgängern, Zweiradfahrern und Elektrokleinfahrzeugen vorgeschrieben.

    Na klar. Aber der Abstand von 1,5 - 2m reicht vollkommen aus.

    Wenn ein Radfahrer betrunken ist oder "sehr viel Platz braucht" dann ist er ein Problem und gehört von der Straße. Ein Überholen ist in diesem Fall immer extrem gefährlich (auch wenn man komplett auf die andere Fahrspur wechselt).


    Wenn sich jeder an die Verkehrsregeln halten würde dann gäbe es solche Diskussionen überhaupt nicht ;)


    VG

    SieDu

  • Nein, nicht 1,5 bis 2 Meter, sondern Mindestabstand 2 Meter, das ist die Verkehrsregel.


    Wie hast du doch selber geschrieben:


    Wenn sich jeder an die Verkehrsregeln halten würde dann gäbe es solche Diskussionen überhaupt nicht ;)

    MG 4 Luxury (MJ22), Diamond Red&Black Roof, EZ 06/2023, FICM-MPU-Version : SWI68-29958-1300R30

    VW Touran United, 2.0 TDI, EZ 2008, DSG, Klimaautomatik, Glasschiebedach, Anhängerkupplung

  • Die STVO §5 Abs. 4 ist doch eindeutig:

    mindestens 1,5 m innerorts und 2,0 m außerorts.

    Mit diesem Mindestabstand wechsle ich praktisch immer auf die Gegenfahrbahn und

    kann somit eigentlich ja auch nur überholen wenn kein Gegenverkehr.

    Ob ich dann letztlich halb wechsle oder ganz ist dann ja auch egal.

    Den Fahrradfahrer, Rollerfahrer etc. freut es und uns Autofahrern bricht

    auch kein Zacken aus der Krone, oder?

  • Standardbreite der Spur auf deutschen Landstraßen ist 3,5m, soweit ich das noch weiß..


    Man sieht aber auch an dieser "Regel" wie stumpf und teils "überrestruktiv" sowas ist und einem das Mitdenken wegnimmt: Einen bergauf fahrenden und dabei weit schlingenden GelegenheitsRadler auf Landstraße überhole ich im weiten Bogen mit mindestens 3m Abstand, einen bergab fahrenden Sportler überhole ich gefahrlos mit 1-1,5m.

    Alles eine Frage der Gegebenheiten.

    Ich bin ja selbst Radfahrer und fahre bis zu 10.000 km pro Jahr. Ich erlebe also schon viel und behaupte das auch etwas einschätzen zu können.

    Daher meine Frage:


    Ist 1-1,5 m gefahrlos für dich oder den Radler?

    Hier geht es nicht um den Schutz deines Autos sondern um den Schutz des schwächeren, das ist der Radler.



    Wenn mich jemand bergab mit 1m überholt dann ist das für mich nicht gefahrlos. Hier spielen viele verschiedene Faktoren mit ein, die du im Auto nicht abschätzen kannst.

    Das ist einfach so. Deshalb gibt es den mindestabstand. Bei 2m ist ein überholen gefahrlos. Da reicht der Platz.



    Dann noch: die Fahrspur mag 3,5m betragen. Von Radler gemessen, also der nächste Punkt zu dir muss 1,5m innerorts bis 2m außerorts betragen (also: dein Außenspiegel bis zum Lenkerende oder was am nächsten zu dir ist). Der Radler ist wie breit? Irgendwas zwischen 40 cm für den schmalen rennradler und knapp 1m für einen Mountainbiker. Dann wird der Radler nicht auf der weißen Linie fahren sondern irgendwo zwischen weißer Linie und Mitte der Straße (das darf er, an parkenden Autos vorbei sogar noch weiter).

    Wo musst du dich also beim überholen befinden? Rein rechnerisch bist du so schon mit deinem Reifen quasi auf der anderen Spur.


    Ich persönlich habe auch die Erfahrung gemacht, dass mich Autofahrer mit mehr Abstand überholen, wenn ich mir von meiner Fahrspur mehr Platz nehme. Also nicht möglichst weit rechts fahre, sondern mehr in der Mitte. Ich den Autofahrer also dazu zwinge die Fahrspur zu wechseln. Scheinbar ist nämlich die Mittellinie ein unüberwindbares Hindernis und man versucht auch bei absolut leerer Straße sich zwischen Radler und Mittellinie durchzuquetschen. Ist wirklich reproduzierbar. Ich kommuniziere aber mit den Autos auch viel, gerade in den Bergen oder bei uneinsichtbaren Kurven. Gene Zeichen zum überholen und zum hinter mir bleiben. Gehört für mich dazu.

  • Ich bin selber Radler und meine die Gefahr umfassend einschätzen zu können. Ich habe überhaupt kein Problem damit, wenn mich einer bei Geschwindigkeitsunterschied von 5-10 kmh mit Abstand von 0,5m überholt. Wie schön erwähnt, alles ne Frage der Gegebenheiten!

    Aber ich nehme mir deine Kritik zu Herzen.


    Ich als Radler finde es übrigens anstandslos, "irgendwo zwischen Rand und Mitte" zu fahren und fahre dacher fast auf weißer Linie, denn dahinter habe ich noch genügend Platz. Aber nur meine Einstellung den Autofahrern ggü. Denn mir ist klar: ich bin ein Hindernis!

    Aber jedem das seine und ich hege keinen Groll ggü Radlern, die fast in der Mitte der Fahrspur fahren. Dann aber müssen sie sich gefallen lassen in manchen Situationen von mir als Autofahrer eben mit 1m Abstand überholt zu werden. Und dann haben sie die freie Entscheidung, mich dafür auch anzuzeigen.

    MG4, Standard, MY23

    ______________________

    Intelligenz und Bildung sind nicht kausal..

    2 Mal editiert, zuletzt von dearred ()

  • SieDu und dearred dann erkläre ich es Euch mal mit einfacher Grundschulmathematik:


    Die Mindestbreite einer Fahrspur außerorts beträgt 2,75 Meter. Diese Breite ist in den Richtlinien für die Anlage von Straßen (RASt 06) festgelegt. Sie gilt für alle Straßen außerorts, unabhängig von ihrer Kategorie. (Deine 3,5m gelten für Autobahnen!)


    In besonderen Fällen, z. B. bei beengten Platzverhältnissen oder bei geringem Lkw-Anteil, kann die Fahrbahnbreite auch geringer sein. In diesen Fällen müssen jedoch andere Maßnahmen getroffen werden, um die Sicherheit des Verkehrs zu gewährleisten, z. B. durch eine Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder durch die Einrichtung von Schutzstreifen für Radfahrer.


    Laut StVO muss ein Radfahrer vom rechten Fahrbahnrand und insbesondere von parkenden Fahrzeugen einen Abstand von mind. 80cm einhalten weil er sonst im Falle eines Unfalls (sich öffnende Autotüre) eine erhebliche Mitschuld bekäme. Das ist der MINDESTabstand! Ich halte im Regelfall einen Meter ein und das darf ich auch! Mein Lenker ist 94cm breit. Also ist mein linkes Lenkerende schon mal bei mindestens 1,74m (in der Praxis bei 1,94m). Davon musst Du dann MINDESTENS 1,5m bzw. 2m Abstand halten. Das ergibt dann eine Breite von 3,24m bis 3,94m in der Du mit keinem Teil Deines Autos irgendwas zu suchen hast! Selbst im Mindestfall bist Du damit schon deutlich raus aus der Mindestfahrspurbreite! Im Gegenteil: Du musst sogar schon von der Mittellinie einen Abstand von mind. 0,49m halten. Bei allem anderen befindest Du Dich eindeutig und indiskutabel im Bußgeldbereich!


    Rechnen wir jetzt noch Deine Fahrzeugbreite von 2,2m über Spiegel (Die Breitenangaben in den Technischen Daten sind immer OHNE Spiegel) bist Du vom rechten Fahrbahnrand mindestens 5,44m weg. Also hast Du bei einer Straße mit Mindestfahrbahnbreite außerorts bereits bis auf 6cm den LINKEN Fahrbahnrand erreicht. Fährt der Radfahrer (so wie ich) 1m weit vom rechten Fahrbahnrand weg DARFST DU IHN GAR NICHT ÜBERHOLEN weil Du den Mindestabstand nicht einhalten kannst! Selbst wenn er 10km so vor Dir her fährt musst Du hinten bleiben. Nun bestimmet der Radfahrer wann er glaubt sicher von Dir überholt werden zu können und dort etwas weiter nach rechts fährt.


    Ich glaube einfach auch Du gehörst zu den Zeitgenossen die beim überholen eines Radfahrers einfach nur das Mindestziel erreicht haben wenn er anschließend beim Blick in Deinen Rückspiegel noch im Sattel sitzt und eine vertikale Grundausrichtung hat. Du hast wahrscheinlich keine Vorstellung davon was 1,5m Abstand heißt! Ich empfehle Dir mal das mit einem Meterstab auszuprobieren. Am besten bevor wir beide mal aufeinandertreffen. Denn Dir würde ich - wie schon bei zwei Autofahrern geschehen - an der nächsten Ampel den Außenspiegel abschlagen! Denn das versteht jeder Autofahrer wenn‘s um seinen eigenen heiligen Lack geht!

    Die ganze E-Flotte:

    - MG4 Luxury MJ22 in Diamond Red Softwarestand: R46
    - BMW C-Evolution E-Scooter
    - Kettler E-Blaze E-Mountainbike mit Bosch CX

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  • Laut Bußgeldkatalog 2023/2024 droht bei einem zu geringen Abstand beim Überholen eines Radfahrers ein Bußgeld von 70 Euro (plus -25 Euro Auslagen) und ein Punkt in Flensburg. Der Mindestabstand beträgt innerorts 1,5 Meter und außerorts 2 Meter.

    Wird durch den zu geringen Abstand ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet oder geschädigt, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro. In diesem Fall wird auch ein Punkt in Flensburg eingetragen.

    Bei einem Unfall mit Personenschaden, der durch den zu geringen Abstand verursacht wurde, drohen ein Bußgeld von 200 Euro bis 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten.

    Im Falle eines Unfalls mit Todesfolge kann das Bußgeld bis zu 3.200 Euro betragen, es werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen und ein Führerscheinentzug von mindestens einem Jahr verhängt. Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis wird im Regelfall an eine bestandene MPU gekoppelt.

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