Wer (demnächst) als BEV-Besitzer zur Miete wohnt oder eine Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus hat, für den könnten die neuen Bestimmungen interessant sein, u.a.:
ZitatBei neuen Wohngebäuden mit mehr als drei Stellplätzen gilt künftig, dass mindestens 50 Prozent der Stellplätze mit Vorverkabelung und die übrigen Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden muss.
Die Pflicht zur Ladeinfrastruktur ist nun auch bei größeren Renovierungen gegeben. Das betrifft konkret Wohngebäude mit mehr als drei Stellplätzen bzw. Nichtwohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen, bei denen im Zuge einer Sanierung auch der Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur erneuert werden.